Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Betrieb registrieren, der tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig abholt, sammelt oder befördert
Wer tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig abholt, sammelt oder befördert, hat seinen Betrieb der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Das betrifft Betriebe, die
- Gülle,
- Magen- und Darminhalt, Magen- und Darmpakete, Milch der Kategorie 2, Kolostrum,
- Küchen- und Speiseabfälle der Kategorie 3 für Biogas oder Kompostierungsanlagen,
- Milch oder Erzeugnisse auf Milchbasis,
- verarbeitete Erzeugnisse der Kategorie 1 und 2 oder
- andere tierische Nebenprodukte
Formulare
Kosten (minimal): 25,00 Euro
Kosten (typisch): 25,00 Euro
Kosten (maximal): 50,00 Euro
Beschreibung:
je Zeiteinheit (pro begonnene 15 Minuten) 14,40 Euro, mindestens 25,00 Euro
Rechtsgrundlage:
8. Sächsisches Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ)
Zahlungsweise:
- per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
- Meldung zur Registrierung eines Betriebes, der tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig abholt, sammelt, befördert (Original)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Transportunternehmer bzw. Geschäftsführer des Unternehmens
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3920 (Frau Dr. Richter)
- Telefon: 0371 488-3930 (Herr Dr. Klug)
Antwortdokumente:
- Bestätigungsschreiben mit Vergabe einer Registriernummer
- Kostenbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
3 Monate
Rechtsgrundlage:
VwVfG
- Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte- Beseitigungsgesetzes
- Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte