Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Baumfällen/ Maßnahmen am Baumbestand beantragen


Das Fällen von Bäumen ist unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungspflichtig.

Genehmigungspflichtig sind:

  • alle Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 50 cm
  • alle langsam wachsenden Einzelbäume mit einem Stammumfang von mindestens 30 cm
  • alle mehrstämmigen Bäume, deren Summe der Stammumfänge mehr als 50 cm beträgt
  • alle hochstämmigen Obstbäume mit einem Stammumfang von mindestens 90 cm

jeweils in 1 m Höhe über dem Erdboden, gemessen.

Außerdem genehmigungspflichtig sind:

  • alle landschaftsprägenden Großsträucher und landschaftsprägenden Hecken ab mindestens 3 m Höhe, außer landschaftsprägende Sträucher und landschaftsprägende Hecken, die diese Wuchshöhe nicht erreichen, diese sind ab 2 m zu schützen. Das "landschaftsprägend" ist gemäß §8 Abs. 2 Pkt. 11 SächsNatSchG definiert.


Bäume, die auf der Grundlage des §7 der Baumschutzsatzung gepflanzt wurden sind unabhängig von der Art und dem Stammumfang geschützt und damit sind entsprechende Maßnahmen an diesen Bäumen genehmigungspflichtig.

Es fallen keine Gebühren an.
  • Antrag auf Maßnahmen am Baumbestand/ Baumfällantrag (Original)
  • Lageplan oder Lageskizze (mit eingetragenen Baumstandorten, Foto)

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax
  • per E-Mail an gruenflaechenamt@stadt-chemnitz.de
  • Der Vorgang kann auch direkt ONLINE ausgelöst werden. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-6721
  • Fax: 0371 488-6798

Antwortdokumente:

  • Bescheid


Zustellung:

  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
  • alternativ kann bei der Antragstellung vereinbart werden, dass die Antwortdokumente persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden


Gegen den Bescheid kann Widerspruch innerhalb eines Monats eingelegt werden. Widerspruchsbehörde ist die Stadt Chemnitz.

Ist eine Ortsbesichtigung notwendig?

In der Regel ist eine Ortsbesichtigung notwendig. Wenn Ihrerseits eine Teilnahme erwünscht ist, sollte das im Antrag mit der Angabe Ihrer Telefonnummer vermerkt werden.

Wie lange ist die Genehmigung (der Bescheid) gültig?

Der Bescheid ist ein Jahr gültig und kann auf formlosem Antrag um ein Jahr verlängert werden.

Welche Ersatzpflanzungen werden anerkannt?

Bei der Ersatzpflanzung werden alle stammbildenden Bäume, einschließlich hochstämmiger Obstbäume anerkannt (entsprechend der Beauflagung). Lediglich Großsträucher, als Hecken gepflanzte Nadelgehölze, sowie viertel - und halbstämmige Obstbäume können nicht anerkannt werden.

Welche Varianten des Ersatzes sind möglich?

  • Ersatzpflanzung auf dem Antragsgrundstück,
  • Ersatzpflanzung auf Grundstück Dritter mit Eigentümerzustimmung


Ist keine der beiden bereits genannten Varianten z. B. aufgrund eines bereits stark durchgrünten Grundstückes möglich, wird dem Bürger die Möglichkeit angeboten, die Form der Ersatzzahlung (Ausgleichszahlung) zu wählen. Mit diesem speziell dafür eingerichteten Baumersatzkonto übernimmt die Stadt Chemnitz die Ersatzpflanzung.

Die Stadt Chemnitz stellt keine Grundstücke für Ersatzpflanzungen zur Verfügung.


Wann beginnt die 6 Wochen Bearbeitungsfrist?

Die Bearbeitungszeit (Frist 6 Wochen) beginnt erst mit der Vorlage der vollständigen geforderten Unterlagen.