Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Entfernungsbescheinigung beantragen
Bei der Beantragung von Sozialleistungen, bei einem Arbeitsplatzwechsel, bei einem Umzug u. a. wird gelegentlich ein Nachweis über die kürzeste üblicherweise befahrbare Strecke zwischen zwei Adressen innerhalb des Stadtgebietes Chemnitz gefordert.
Diese Entfernungsbescheinigung dient zur Vorlage bei Behörden.
Wird eine Strecke über die Stadtgrenze hinaus verlangt, wird eine Teilentfernungsbescheinigung bis zur Stadtgrenze ausgestellt und auf Wunsch der betroffenen nächsten Nachbargemeinde zur Ergänzung zugesandt.
- kostenfrei für formgebundene Anträge, die von einer Behörde nach Sozialgesetzbuch angefordert werden
- andere Entfernungsbescheinigungen werden nach Aufwand pro 0,5 Std. berechnet
- Barzahlung
- Kostenbescheid
-
vorliegendes Formular der betreffenden Behörde
(Original)
oder formloser schriftlicher Antrag
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Jedermann
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- formlos per E-Mail
- je nach Grund der Auskunft
Antwortdokumente:
- Eintrag in das Formular einer Behörde
- Schreiben des Städtischen Vermessungsamtes
- sofort, wenn der Kunde persönlich zur Sprechzeit erscheint
- sonst ca. 2 Wochen
- Sozialgesetzbuch,
- Reisekosten-/Umzugskostengesetze,
- Sozialgerichtsgesetz