Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Einzugsermächtigung erteilen (SEPA-Lastschriftmandat)
Für regelmäßig wiederkehrende Zahlungen an die Stadt Chemnitz können Sie das SEPA-Lastschriftmandat nutzen. Regelmäßig wiederkehrende Forderungen sind z. B. Grundsteuern, Gewerbesteuern, Hundesteuern, Zweitwohnungsteuer, Elternbeiträge, Mieten- und Pachten usw.
Wir übernehmen für Sie:
- die Überwachung von Zahlungsterminen
- die Abbuchung der fälligen Beträge
Sie ersparen sich:
- kostenpflichtige Zahlungserinnerungen (Mahngebühren, Säumniszuschläge)
- online banking
- das Ausfüllen von Überweisungsträgern, Bankengänge, ggf. Änderungen von Daueraufträgen
Bitte erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat mit dem Formular "Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates".
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Konto zur Fälligkeit eine ausreichende Deckung aufweist.
Ihre Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren kann jederzeit widerrufen werden. Es fallen keine Gebühren an.
Sollte jedoch Ihr Konto keine ausreichende Deckung aufweisen oder erloschen sein oder Sie einer Lastschrift widersprechen, sind die von Ihnen verursachten Rücklastschriftgebühren zu tragen und werden an Sie weitergegeben.
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SEPA-Lastschriftmandat (vollständig ausgefüllt)
Unterschrift und Datumsangabe erforderlich!
- Antragsteller/in
- Bevollmächtigte/r
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- schriftlich per E-Mail (stadtkasse@stadt-chemnitz.de
- schriftlich per Fax (0371 488-2099)
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Das ausgefüllte Formular ist vom Antragsteller zu unterschreiben.
- Bitte geben Sie unbedingt das Personenkonto (achtstellige Zahl) an. Sie finden das Personenkonto in Ihrem Bescheid, Vertrag oder Schreiben etc.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-2110
- Fax: 0371 488-2099
- E-Mail: stadtkasse@stadt-chemnitz.de
- EU-Verordnung 260/2012
- SEPA-Begleitgesetz
- BGB
- EPC-Regelwerke
Informationen bekommen Sie unter https://www.sepadeutschland.de/
oder bei Ihrer Hausbank.