Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Eingliederungshilfe beantragen


Leistungen der Eingliederungshilfe werden nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) gewährt.

Die Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit einer wesentlichen nicht nur vorübergehenden (länger als 6 Monate) geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung, die aufgrund ihrer Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Sie soll ihnen helfen, ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben führen zu können und die behinderungsbedingten Nachteile ausgleichen.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden, soweit kein anderer Sozialleistungsträger vorrangig zuständig ist, auf schriftlichen Antrag erbracht. Weiterhin sind sie zum Teil einkommens- und vermögensabhängig.

Einkommens- und vermögensunabhängige Leistungen der Eingliederungshilfe:

  • Ambulante Frühförderung
  • Einzelintegration in der Kita
  • Heilpädagogische Tagesgruppe
  • Ganztags- und Ferienbetreuung
  • Integrationshelfer in der Schule
  • Unterbringung in einer Pflegefamilie
  • vollstationäre Unterbringung unter 18 Jahren
  • Eigenanteil Schülerbeförderung


Einkommens- und vermögensabhängige Leistungen der Eingliederungshilfe:

  • Assistenzleistungen
  • Familienunterstützender Dienst
  • Bedarfe für Wohnraum
  • Tagesstrukturierende Maßnahmen
  • Fahrtkostenzuschuss
  • Hilfsmittel


Neben der Stadt Chemnitz als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe ist auch der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) als überörtlicher Träger für die Eingliederungshilfe zuständig.

Für die Eingliederungshilfe an seelisch behinderte junge Menschen ab der Einschulung ist der Jugendhilfeträger (Jugendamt) zuständig.

Es fallen keine Kosten an.
  • Antrag auf Eingliederungshilfe einschließlich aller erforderlichen Anlagen (Original)
  • Vollmachten/Anwaltsmandate (Kopie)
    Nur erforderlich soweit vorhanden.
  • Betreuerausweis bzw. Bestellungsurkunde des Vormundschaftsgerichtes (Kopie)
    Nur erforderlich soweit vorhanden.
  • Aufenthaltsdokumente (Kopie)
    Nur erforderlich soweit vorhanden.
  • Schwerbehindertenausweis und Bescheid über die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Kopie)
    Nur erforderlich soweit vorhanden.
  • Nachweise über alle Einnahmen, die der hilfesuchenden Person, und sofern diese minderjährig ist, auch ihren Eltern, regelmäßig, unregelmäßig oder einmalig zufließen (Kopie)

    Nur bei einkommens- und vermögensabhängigen Leistungen.

    Solche Einnahmen sind z. B.:

    • Einkommenssteuerbescheid aus dem Vorvorjahr
    • Bescheide zu Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Sozialhilfe SGB XII, Pflegekasse

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

  • Nachweise zu jedem Vermögensgegenstand (Kopie)

    Nur bei einkommens- und vermögensabhängigen Leistungen.

    Solche Nachweise sind z. B.

    • Sparbücher, Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antragstellung, Verträge, Fahrzeugbriefe, Rückkaufwerte von Versicherungen, Grundbuchauszüge etc.

    Diese Aufzählung ist nicht abschließend.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax
  • formlos per E-Mail
  • per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format


Weitere Hinweise:

  • Bitte beachten Sie, dass die ausgefüllten Formulare vom Antragsteller zu unterschreiben sind, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, reichen Sie die Formulare bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen (Kopien) ein.
  • Wir arbeiten nach Bestellsystem, eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich.
  • Bei formloser Antragstellung werden die Antragsformulare vom Sozialamt übersandt.


Hilfe bei der Beantragung:

Antwortdokumente:
  • Bescheid

Zustellung:
  • Grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post an den Antragsteller bzw. an seinen Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter.
  • SGB IX, SGB XII
  • SächsAGSGB
  • §§ 1 bis 3 der Eingliederungshilfe-Verordnung in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung


Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.