Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Eingliederungshilfe beantragen
Leistungen der Eingliederungshilfe werden nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) gewährt.
Die Eingliederungshilfe erhalten Menschen mit einer wesentlichen nicht nur vorübergehenden (länger als 6 Monate) geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderung, die aufgrund ihrer Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Sie soll ihnen helfen, ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben führen zu können und die behinderungsbedingten Nachteile ausgleichen.
Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden, soweit kein anderer Sozialleistungsträger vorrangig zuständig ist, auf schriftlichen Antrag erbracht. Weiterhin sind sie zum Teil einkommens- und vermögensabhängig.
Einkommens- und vermögensunabhängige Leistungen der Eingliederungshilfe:
- Ambulante Frühförderung
- Einzelintegration in der Kita
- Heilpädagogische Tagesgruppe
- Ganztags- und Ferienbetreuung
- Integrationshelfer in der Schule
- Unterbringung in einer Pflegefamilie
- vollstationäre Unterbringung unter 18 Jahren
- Eigenanteil Schülerbeförderung
Einkommens- und vermögensabhängige Leistungen der Eingliederungshilfe:
- Assistenzleistungen
- Familienunterstützender Dienst
- Bedarfe für Wohnraum
- Tagesstrukturierende Maßnahmen
- Fahrtkostenzuschuss
- Hilfsmittel
Neben der Stadt Chemnitz als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe ist auch der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) als überörtlicher Träger für die Eingliederungshilfe zuständig.
Für die Eingliederungshilfe an seelisch behinderte junge Menschen ab der Einschulung ist der Jugendhilfeträger (Jugendamt) zuständig.
Formulare
- Antrag auf Eingliederungshilfe einschließlich aller erforderlichen Anlagen (Original)
-
Vollmachten/Anwaltsmandate
(Kopie)
Nur erforderlich soweit vorhanden. -
Betreuerausweis bzw. Bestellungsurkunde des Vormundschaftsgerichtes
(Kopie)
Nur erforderlich soweit vorhanden. -
Aufenthaltsdokumente
(Kopie)
Nur erforderlich soweit vorhanden. -
Schwerbehindertenausweis und Bescheid über die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
(Kopie)
Nur erforderlich soweit vorhanden. -
Nachweise über alle Einnahmen, die der hilfesuchenden Person, und sofern diese minderjährig ist, auch ihren Eltern, regelmäßig, unregelmäßig oder einmalig zufließen
(Kopie)
Nur bei einkommens- und vermögensabhängigen Leistungen.
Solche Einnahmen sind z. B.:
- Einkommenssteuerbescheid aus dem Vorvorjahr
- Bescheide zu Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Sozialhilfe SGB XII, Pflegekasse
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
-
Nachweise zu jedem Vermögensgegenstand
(Kopie)
Nur bei einkommens- und vermögensabhängigen Leistungen.
Solche Nachweise sind z. B.
- Sparbücher, Kontoauszüge der letzten 3 Monate vor Antragstellung, Verträge, Fahrzeugbriefe, Rückkaufwerte von Versicherungen, Grundbuchauszüge etc.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- formlos per E-Mail
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass die ausgefüllten Formulare vom Antragsteller zu unterschreiben sind, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, reichen Sie die Formulare bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen (Kopien) ein.
- Wir arbeiten nach Bestellsystem, eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich.
- Bei formloser Antragstellung werden die Antragsformulare vom Sozialamt übersandt.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5031
- Fax: 0371 488-5097
- E-Mail: eingliederungshilfe@stadt-chemnitz.de
- Bescheid
Zustellung:
- Grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post an den Antragsteller bzw. an seinen Bevollmächtigten oder gesetzlichen Vertreter.
- SGB IX, SGB XII
- SächsAGSGB
- §§ 1 bis 3 der Eingliederungshilfe-Verordnung in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.