Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Führerschein: Internationalen Führerschein beantragen


Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument zum nationalen Führerschein. Er wird zum Nachweis der Fahrberechtigung überwiegend in Drittstaaten außerhalb der EU- und EWR-Staaten benötigt. Aktuelle Informationen, ob ein Internationaler Führerschein im Reiseland tatsächlich mitzuführen ist, kann beim Reiseveranstalter, dem Auswärtigen Amt oder einem Automobilklub erfragt werden.

Der Internationale Führerschein wird, mit wenigen Ausnahmen, für 3 Jahre ausgestellt.

Voraussetzung für die Ausstellung ist das vollendete 18. Lebensjahr und eine gültige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einem ab dem 1. Januar 1999 zu verwendenden Muster (EU-Kartenführerschein). Liegt diese Voraussetzung nicht vor, muss zunächst ein Ersatzführerschein beantragt werden.

16,00 Euro
 

Bar, EC-Karte
  • Personalausweis oder Reisepass (Original)

    Bei einer Bevollmächtigung sind der Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person im Original vorzulegen.

  • Vollmacht (Original)

    Nur erforderlich, wenn der Antragsteller nicht persönlich erscheint.

  • biometrisches Passbild (Original)

    entsprechend der Fotomustertafel der Bundesdruckerei

    Das Passbild ist in Papierform vorzulegen. Das Selbstbedienungsterminal kann leider nicht genutzt werden

  • EU-Kartenführerschein (Original)

    Nur erforderlich, wenn der Antragsteller nicht persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde vorspricht.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht (nur bei Vorlage des Originalführerscheines möglich)


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten mit Termin

Antwortdokumente:

  • Internationaler Führerschein


Zustellung:

  • Wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen sofort ausgestellt und ausgehändigt.
1 bis 3 Werktage
§ 25 a und b FeV
Wurde noch kein Kartenführerschein ausgestellt, sind die Voraussetzungen für einen Umtausch, Ersatzausstellung anzuwenden.