Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Gewerbezentralregisterauszug beantragen
Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) enthält Informationen darüber, ob eine Einzelperson oder eine juristische Person schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.
Der Auszug kann auch als "gewerberechtliches Führungszeugnis" angesehen werden.
Ein Gewerbezentralregisterauszug wird beispielsweise im Rahmen der Prüfung der Zuverlässigkeit vor der Genehmigung eines Gewerbes verlangt.
Der Antrag ist zu stellen
- bei natürlichen Personen bei der Meldebehörde des Wohnortes des Betroffenen
- bei juristischen Personen bei der Meldebehörde des Sitzes der Betriebsstätte.
Der Antrag wird von dort an das Bundesamt für Justiz in Bonn zur weiteren Bearbeitung übermittelt.
Bei der Beantragung müssen Sie angeben, für welchen Zweck Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister brauchen z. B. Ausschreibung, Gewerbeerlaubnis etc. Sollte der Registerauszug an eine Behörde geschickt werden, ist deren genaue Bezeichnung bei Antragstellung mitzuteilen.
Eine elektronische Antragsstellung ist ausschließlich beim Bundesamt für Justiz möglich. Hierzu wird die Online-Ausweis-Funktion (eID) des neuen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels genutzt. Nähere Informationen und Antragstellung unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Rechtsgrundlage:
Justizverwaltungskostenordnung
- Bar
- EC-Karte: im Bürgerhaus am Wall sowie in den Bürgerservicestellen Sachsen Allee, Rabenstein, Morgenleite
- Personaldokument (Original)
-
Vertretungsbefugnis
(Original)
Nur erforderlich bei juristischen Personen - Nachweis der Eigenschaft als Geschäftsführer oder bevollmächtigter Vertreter des Unternehmens. -
Handelsregisterauszug
(Original)
Nur erforderlich bei juristischen Personen - Nachweis des Gewerbes einschließlich Registernummer und Registergericht. - Gewerbeanmeldung
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
Die elektronische Antragstellung ist ausschließlich beim Bundesamt für Justiz möglich. Hierzu wird die Online-Ausweis-Funktion (eID) des neuen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels genutzt.
Nähere Informationen und Antragstellung unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Bei weiteren Fragen zur elektronischen Antragstellung wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Justiz
Telefon: +49 228 99 410-5550 (Montag - Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr, Freitag 08:00 - 14:00 Uhr),
E-Mail: registerauskunft-online@bfj.bund.de
Über folgenden Link gelangen Sie zum Kontaktformular:
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=4756897CD44AB10C1A5D
Antwortdokumente:
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Zustellung:
- Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird dem Betroffenen bzw. dem Unternehmen zu-gesandt.
- Auszüge aus dem Gewerbezentralregister, die zur Vorlage bei Behörden bestimmt sind, werden dieser direkt zugesandt.
- § 150 Gewerbeordnung
Hinweise zum Antragsverfahren und weitere Informationen zum Auszug aus dem Gewerbezentralregister finden Sie unter www.bundesjustizamt.de.