Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Gewerblicher Umgang mit Tieren: Erlaubnis beantragen
Die Erlaubnis wird erteilt
- zur gewerbsmäßigen Zucht, Haltung (außer landwirtschaftliche Nutztiere) oder zum Handel mit Wirbeltieren,
- zur gewerbsmäßigen Unterhaltung eines Reit- und Fahrbetriebes,
- zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Tieren oder Verfügungstellung für solche Zwecke,
- zur gewerbsmäßigen Bekämpfung der Wirbeltiere als Schädlinge.
Ferner wird eine Erlaubnis benötigt, um
- Tiere für andere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung zu halten,
- Tiere in einem Zoologischen Garten oder einer anderen Einrichtung zu halten und zur Schau zu stellen,
- Hunde für Dritte zu Schutzzwecken auszubilden oder hierfür Einrichtungen zu unterhalten,
- Tierbörsen zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchzuführen.
Die Erlaubnis ist personen- und ortsgebunden. Versuchstiere fallen nicht unter diesen Prozess, diese Erlaubnis wird von der Landesdirektion erteilt.
Formulare
Downloads
Kosten (minimal): 25,00 Euro
Beschreibung:
14,40 EUR je angefangene Viertelstunde, mindestens 25,00 Euro
Rechtsgrundlage:
8. Sächsische Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ) lfd. Nr. 91 Tarifstelle 12
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 TierSchG (Original)
-
Führungszeugnis (Belegart O)
Das Führungszeugnis kann bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden. Bei der Belegart O erfolgt die Übersendung direkt an das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt. - Sachkundenachweis gem. § 11 TierSchG (Kopie)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Original)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3901
- Fax: 0371 488-3999
- E-Mail: vetamt@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz
Zustellung:
- Die Erlaubnis wird per Post zugestellt.
3 Monate
Rechtsgrundlage:
Verwaltungsverfahrensgesetz
- § 11 TierSchG
Gegen die Entscheidung kann Widerspruch gemäß § 68 VwGO eingelegt werden.