Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Hortplatz beantragen
Ein Hortplatz kann für das Kind von der ersten Klasse bis in der Regel zur vierten Klasse beantragt werden.
Die Hortleitung der zukünftigen Grundschule reicht den Antrag zum Null-Elternabend bzw. Elternabend vor der Einschulung aus. Die Abgabe erfolgt wieder bei der Hortleiterin. Bei dem Vertragsabschluss sind die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
Eine Registrierung bzw. Anmeldung über das Kita-Portal ist durch die Eltern nicht erforderlich.
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Antrag für einen Hortplatz/einen Platz in einer Einrichtung der Ganztagesbetreuung
(Original)
- Antragsteller persönlich (Sorgeberechtigte)
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
- sie können den Vorgang auch direkt ONLINE auslösen
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5900
- Fax: 0371 488-5196
- E-Mail: jugendamt.platzvergabe@stadt-chemnitz.de
Servicestelle Kita-Platz der Stadt Chemnitz, Bahnhofstraße 53
Sprechzeiten ohne Termin im Kundenportal*:
Donnerstags 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Telefon: 0371 488 5900
*Das Kundenportal befindet sich im Erdgeschoss des Moritzhofes in der Bahnhofstraße 53.
Muss ich den Hortantrag für einen Schulanfänger stellen, wenn die Schule noch nicht definitiv feststeht?
Kann ich die Schuldenfreiheitserklärung der bisherigen Kindertageseinrichtung vom Freien Träger nachreichen?
Kann ich die Antragstellung online tätigen?
Ja, im Kita-Portal unter https://www.chemnitz.de/.