Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Hundesteuer: Ermäßigung für Wachhunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen beantragen
Die Ermäßigung der Hundesteuer kann bei Vorliegen einer der nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen gewährt werden für:
- Wachhunde, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude gehalten werden (gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Hundesteuersatzung in der derzeit gültigen Fassung).
- Wachhunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehalten werden (gemäß § 4 Abs. 2 der Hundesteuersatzung in der derzeit gültigen Fassung).
Die Ermäßigung
- gilt ab dem Monat der Antragstellung,
- ist bis zum 31.12. eines jeden Jahres befristet und
- ist bis zum 31.10. für das Folgejahr zu beantragen.
- Antrag auf Ermäßigung der Hundesteuer für Wachhunde bzw. Wachhunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen (Original)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-2244
- Fax: 0371 488-2299
Antwortdokumente:
- Bescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post