Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Halterauskunft beantragen
Zur Verfolgung von Rechtsansprüchen kann die Kfz-Zulassungsbehörde Auskünfte aus dem Fahrzeugregister erteilen.
Vorraussetzung: Der Antragsteller legt dar, dass er die Daten zur Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr benötigt (z.B. wegen eines Verkehrsunfalls).
Auskunft kann in Abhängigkeit vom Auskunftsersuchen erteilt werden zu folgenden Angaben:
- Kraftfahrzeugkennzeichen,
- Name, Vorname, Anschrift des Fahrzeughalters,
- Art, Hersteller und Typ des Fahrzeuges,
- Name und Anschrift des Versicherers,
- Nummer des Versicherungsscheins oder der Versicherungsbestätigung.
Auskunftsberechtigt ist jeder, der einen Rechtsanspruch geltend machen, sichern, vollstrecken, befriedigen oder abwehren will (z.B. Schädiger oder Geschädigter, Fahrzeugführer oder Fahrzeughalter).
Der Antrag auf Auskunftserteilung muss plausibel und schlüssig begründet sein. Der Zeitpunkt des Unfalls oder Schadensereignisses ist dabei anzugeben.
Downloads
- Antrag auf Auskunftserteilung (Original)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Halterauskunft vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115