Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Kraftfahrzeug: Veräußerungsmitteilung für ein Fahrzeug


Aus der Veräußerung bzw. dem Verkauf eines Kraftfahrzeuges ergeben sich für den bisherigen und den neuen Fahrzeughalter einige Verpflichtungen.

Der Verkäufer übergibt dem Erwerber:

  • den Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II,
  • den Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • bei zugelassenen Fahrzeugen die amtlichen Kennzeichen bzw. verbleiben diese am Fahrzeug
  • den Untersuchungsbericht über die letzte Hauptuntersuchung,
  • bei abgasuntersuchungspflichtigen Fahrzeugen den letzten Prüfbericht,
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen das Prüfbuch.


Ist das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht außer Betrieb gesetzt, hat der Verkäufer die Pflicht, der Kfz-Zulassungsbehörde unverzüglich den Namen und die Anschrift des Erwerbers anzuzeigen (§ 13 Abs. 4 FZV). Die Anzeige muss die Bestätigung des Erwerbers enthalten, dass die Fahrzeugpapiere und Kennzeichenschilder übergeben wurden. Es wird empfohlen, gleichzeitig auch eine Kopie des Kaufvertrages in der Kfz-Zulassungsbehörde vorzulegen.

Der Erwerber
hat die Pflicht, das Fahrzeug unverzüglich bei der für seinen Hauptwohnsitz/ Firmensitz zuständigen Zulassungsbehörde auf seinen Namen umschreiben zu lassen.

Steuerpflicht:
Durch eine ordnungsgemäße Veräußerungsanzeige wird der Verkauf im örtlichen Fahrzeugregister erfasst. Laut Kraftfahrzeugsteuergesetz endet die Steuerpflicht des eingetragenen Fahrzeughalters erst mit dem Tag der Umschreibung auf den Erwerber. Es empfiehlt sich daher, das Fahrzeug vor dem Verkauf außer Betrieb zu setzen.

Es fallen keine Kosten an.
  • Veräußerungsmitteilung für ein Fahrzeug (Original)

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Fahrzeughalter persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten am Informationsschalter
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax
  • per E-Mail durch Anhängen der Veräußerungsanzeige oder des Kaufvertrages im PDF-Format


Hilfe bei der Beantragung:

Die Bearbeitung erfolgt umgehend.

Unabhängig von der Mitteilung an die Kfz-Zulassungsbehörde sollte der Verkäufer eine Kopie des Kaufvertrages an seine Versicherungsgesellschaft schicken, um den Versicherungsvertrag zu beenden.