Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Kindertageseinrichtungen: Gebührenübernahme beantragen


Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung werden Elternbeiträge erhoben.

Die Festsetzung erfolgt auf der Grundlage der §§ 5, 7 und 10 i. V. m. der Anlage 1 der 4. Satzung zur Änderung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Frühförderung, Horteinrichtungen für Kinder von Förderschulen sowie in Kindertagespflege (Satzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) sowie §§ 3 und 4 i. V. m. den Anlagen 1 und 2 der Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Elternbeiträgen (Elternbeitragssatzung) ab 01.07.2021.

Die Sachbearbeiter/-innen der Abteilung Finanzen, Verwaltung, Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes beraten zur Antragstellung und bearbeiten die Anträge auf teilweisen oder vollständigen Erlass von Elternbeiträgen. Grundlage der Berechnung ist die jeweilige Einkommenssituation der Familie.

Es fallen keine Kosten an.
Sofern Sie soziale Leistungen (ALG II, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach AsybLG) beziehen, reicht die Einreichung des jeweiligen aktuellen Bescheides.
  • Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen durch die Stadt Chemnitz (Original)
  • aktuelle Einkommensnachweise (Kopie)
    entsprechend der Einkommenssituation
  • Mietvertrag (Kopie)
  • Versicherungspolicen (Kopie)
    Nur erforderlich, soweit zutreffend.
  • Kindergeldbescheinigung (Kopie)
  • Unterhaltsfestsetzungen (Kopie)
    Nur erforderlich, soweit zutreffend.
  • Ratenzahlungsvereinbahrungen (Kopie)
    Nur erforderlich, soweit zutreffend.
Es genügt auch die Vorlage der Dokumente zur Einsichtnahme.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax
  • Der Vorgang kann auch direkt ONLINE ausgelöst werden. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.

Hilfe bei der Beantragung:

Antwortdokumente:

  • Gebührenbecheid


Zustellung:

  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
ca. 6 Wochen


Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Ist die Höhe der Elternbeiträge überregional gültig?

Nein, diese gelten nur für die Stadt Chemnitz.

Sind die Elternbeiträge auch für Kindertageseinrichtungen von freien Trägern in Chemnitz gültig?

Ja.

Welche Positionen der Mietkosten werden bei der Berechnung berücksichtigt?

Grundmiete und Betriebskosten ohne Warmwasser- und Heizungsbeträge