Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Kraftfahrzeugkennzeichen
Das Kraftfahrzeugkennzeichen stellt eine einheitliche Registriernummer für ein Fahrzeug dar.
Es wird von der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde zugeteilt und identifiziert das betreffende Fahrzeug sowie den Fahrzeughalter eindeutig.
Es wird im zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes eingetragen und erscheint in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung I und II, ehemals Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) sowie auf den Kennzeichenschildern.
Das Kraftfahrzeugkennzeichen wird bei der Zulassung eines kennzeichenpflichtigen Fahrzeuges zugeteilt. Es erhält dabei durch ein aufgeklebtes Dienstsiegel der Stadt oder des Landkreises seine Gültigkeit.
Ein gültiges Kennzeichen gilt in Verbindung mit der Zulassungsbescheinigung Teil I als Nachweis für die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr.
Mit der Entfernung des Dienstsiegels (Entstempelung), z. B. bei Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durch die Kfz-Zulassungsbehörde, wird das Kennzeichen ungültig.
Weitere Informationen:
- Kraftfahrzeug: Ausfuhrkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeug: Historisches Kennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeug: Kennzeichen ersetzen
- Kraftfahrzeug: Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge beantragen
- Kraftfahrzeug: Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeug: Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung beantragen
- Kraftfahrzeug: Rotes Oldtimerkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeug: Saisonkennzeichen beantragen
- Kraftfahrzeug: Umkennzeichnung beantragen
- Kraftfahrzeug: Wechselkennzeichen beantragen
- Wunschkennzeichen reservieren
- Wunschkennzeichen weiter reservieren
Downloads
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)