Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Kraftfahrzeug: Importfahrzeug anmelden


Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, sie zum Verkehr zugelassen sind.

Ein aus dem Ausland importiertes neues oder gebrauchtes Fahrzeug muss angemeldet werden, bevor es auf öffentlichen Straßen geführt werden darf. Mit der Anmeldung ist das Fahrzeug behördlich registriert und zugelassen. 

 

Hinweis: Für die Zulassung eines ukrainischen Fahrzeuges in Deutschland ist das dazugehörige Informationsblatt zu beachten.

 


Telefonische Terminvereinbarung über die Behördenrufnummer 115 möglich!

Grundgebühr für die Neu- und Erstzulassung von Importfahrzeugen: 39,50 Euro

Grundgebühr für die Zulassung eines ukrainischen Fahrzeuges: mindestens 51,80 EUR

Zur Grundgebühr können zusätzliche Kosten hinzukommen.

Bar, EC-Karte

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Bei einer Bevollmächtigung ist der Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters als Kopie und der bevollmächtigten Person im Original vorzulegen.
    • Bei juristischen Personen ist der Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers bzw. der laut Registereintrag vertretungsberechtigten Person vorzulegen.
  • Vollmacht (Original, Formular)

    Nur erforderlich, wenn der Antragsteller nicht persönlich in der Kfz-Zulassungsbehörde vorspricht.

  • Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug

    Nur bei Firmen erforderlich.

  • Auszug aus dem Vereinsregister

    Nur bei Vereinen erforderlich.

  • Briefkopf mit vollständiger Absenderangabe

    Nur bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern erforderlich.

  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (Original, Formular)
    • Sollte der Fahrzeughalter nicht der Kontoinhaber sein, muss die Einzugsermächtigung von Kontoinhaber und Halter unterschrieben werden.
    • Nicht erforderlich für Fahrzeuge, die nicht Kfz-Steuerpflichtig sind oder Antragsteller, die steuerbefreit sind.
  • elektronische Versicherungsbestätigung
    • Mündliche Bekanntgabe der vom Versicherer vergebenen Bestätigungsnummer.
    • Nicht erforderlich für Fahrzeuge, die nicht haftpfllichtversichert sindt.
  • ausländische Fahrzeugdokumente (Original)
  • Kaufvertrag/ Rechnung
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung

    Entfällt

    • bei Fahrzeugen, bei denen die erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war.
    • wenn ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gefertigt wurde.
  • Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis (Original)

    Nur erforderlich für die Zulassung von Fahrzeugen ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung, die aus Nicht-EU-Staaten eingeführt wurden.

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung CoC (Certifikat of Conformity)
    • Dieses Dokument ist in der Regel für die Zulassung typengenehmigter Neufahrzeuge erforderlich.
    • Es wird auch benötigt für die Erfassung der technischen Daten gebrauchter Importfahrzeuge. Ist es bei einem Gebrauchtfahrzeug nicht vorhanden, ist ein ein Datenblatt einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (z. B. von TÜV, DEKRA)  vorzulegen.
       
  • bisherige Kennzeichentafeln

    Gegebenenfalls vorhandene ausländische Kennzeichen sind vorzulegen.

  • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines Kfz (Original, Formular)

    Nur erforderlich für aus EU-Staaten eingeführte Neufahrzeuge. Ein Fahrzeug gilt als neu, das entweder nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat oder dessen erste Inbetriebnahme nicht mehr als 6 Monate zurückliegt.

  • Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung/ Verzollungsnachweis (Original)

    Nur erforderlich für aus Nicht-EU-Staaten eingeführte Fahrzeuge. Kann die Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung oder der Verzollungsnachweis nicht vorgelegt werden, ist das kein Zulassungshindernis. In diesem Fall informiert die Zulassungsbehörde in der Folge das zuständige Hauptzollamt.

  • Fahrzeugidentifikation (Prüfung Fahrzeug-Identifizierungsnummer

    Nur erforderlich, wenn für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurde.

    Diese Identifikation ist im Rahmen einer Hauptuntersuchung, einer Begutachtung zur Erlangung der Betriebserlaubnis oder separat durch einen amtlichen anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (z.B. TÜV, DEKRA) vorzunehmen. Die Kfz-Zulassungsbehörde führt selbst keine Fahrzeugidentifikationen durch.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten


Weitere Hinweise:

Der Antrag wird im Zuge der Fahrzeugzulassung ausgedruckt.


Hilfe bei der Beantragung:

Telefon: 0371 115
Fax: 0371 488-3396
E-Mail: kfzzulassungsbehoerde@stadt-chemnitz.de

15 Minuten

Kann ein Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden?

Ja. Die schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile wird benötigt. Falls nur ein Erziehungsberechtigter bestellt ist, muss eine entsprechende schriftliche Erklärung abgegeben werden. Zusätzlich sind die Personaldokumente (Personalausweis oder Reisepass) der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten vorzulegen. Weiterhin ist die Teilnahmeerklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzugsverfahren erforderlich.