Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Kraftfahrzeug: Importfahrzeug anmelden
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, sie zum Verkehr zugelassen sind.
Ein aus dem Ausland importiertes neues oder gebrauchtes Fahrzeug muss angemeldet werden, bevor es auf öffentlichen Straßen geführt werden darf. Mit der Anmeldung ist das Fahrzeug behördlich registriert und zugelassen.
Hinweis: Für die Zulassung eines ukrainischen Fahrzeuges in Deutschland ist das dazugehörige Informationsblatt zu beachten.
Telefonische Terminvereinbarung über die Behördenrufnummer 115 möglich!
Grundgebühr für die Neu- und Erstzulassung von Importfahrzeugen: 39,50 Euro
Grundgebühr für die Zulassung eines ukrainischen Fahrzeuges: mindestens 54,80 EUR
Zur Grundgebühr können zusätzliche Kosten hinzukommen.
Bar, EC-Karte
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Personalausweis oder Reisepass
(Kopie)
- Bei einer Bevollmächtigung ist der Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters als Kopie und der bevollmächtigten Person im Original vorzulegen.
- Bei juristischen Personen ist der Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers bzw. der laut Registereintrag vertretungsberechtigten Person vorzulegen.
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Vollmacht
(Original, Formular)
Nur erforderlich, wenn der Antragsteller nicht persönlich in der Kfz-Zulassungsbehörde vorspricht.
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Gewerbeanmeldung und Handelsregisterauszug
Nur bei Firmen erforderlich.
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Auszug aus dem Vereinsregister
Nur bei Vereinen erforderlich.
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Briefkopf mit vollständiger Absenderangabe
Nur bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern erforderlich.
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Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
(Original, Formular)
- Sollte der Fahrzeughalter nicht der Kontoinhaber sein, muss die Einzugsermächtigung von Kontoinhaber und Halter unterschrieben werden.
- Nicht erforderlich für Fahrzeuge, die nicht Kfz-Steuerpflichtig sind oder Antragsteller, die steuerbefreit sind.
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elektronische Versicherungsbestätigung
- Mündliche Bekanntgabe der vom Versicherer vergebenen Bestätigungsnummer.
- Nicht erforderlich für Fahrzeuge, die nicht haftpfllichtversichert sindt.
- ausländische Fahrzeugdokumente (Original)
- Kaufvertrag/ Rechnung
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Prüfbericht der Hauptuntersuchung
Entfällt
- bei Fahrzeugen, bei denen die erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war.
- wenn ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gefertigt wurde.
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Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis
(Original)
Nur erforderlich für die Zulassung von Fahrzeugen ohne EG-Übereinstimmungsbescheinigung, die aus Nicht-EU-Staaten eingeführt wurden.
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EG-Übereinstimmungsbescheinigung CoC (Certifikat of Conformity)
- Dieses Dokument ist in der Regel für die Zulassung typengenehmigter Neufahrzeuge erforderlich.
- Es wird auch benötigt für die Erfassung der technischen Daten gebrauchter Importfahrzeuge. Ist es bei einem Gebrauchtfahrzeug nicht vorhanden, ist ein ein Datenblatt einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (z. B. von TÜV, DEKRA) vorzulegen.
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bisherige Kennzeichentafeln
Gegebenenfalls vorhandene ausländische Kennzeichen sind vorzulegen.
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Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines Kfz
(Original, Formular)
Nur erforderlich für aus EU-Staaten eingeführte Neufahrzeuge. Ein Fahrzeug gilt als neu, das entweder nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat oder dessen erste Inbetriebnahme nicht mehr als 6 Monate zurückliegt.
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Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung/ Verzollungsnachweis
(Original)
Nur erforderlich für aus Nicht-EU-Staaten eingeführte Fahrzeuge. Kann die Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung oder der Verzollungsnachweis nicht vorgelegt werden, ist das kein Zulassungshindernis. In diesem Fall informiert die Zulassungsbehörde in der Folge das zuständige Hauptzollamt.
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Fahrzeugidentifikation (Prüfung Fahrzeug-Identifizierungsnummer
Nur erforderlich, wenn für das Fahrzeug noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II in Deutschland oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat ausgestellt wurde.
Diese Identifikation ist im Rahmen einer Hauptuntersuchung, einer Begutachtung zur Erlangung der Betriebserlaubnis oder separat durch einen amtlichen anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder Prüfingenieur der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (z.B. TÜV, DEKRA) vorzunehmen. Die Kfz-Zulassungsbehörde führt selbst keine Fahrzeugidentifikationen durch.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
Weitere Hinweise:
Der Antrag wird im Zuge der Fahrzeugzulassung ausgedruckt.
Hilfe bei der Beantragung:
Telefon: 0371 115
Fax: 0371 488-3396
E-Mail: kfzzulassungsbehoerde@stadt-chemnitz.de
15 Minuten
Kann ein Fahrzeug auf eine minderjährige Person zugelassen werden?
Ja. Die schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile wird benötigt. Falls nur ein Erziehungsberechtigter bestellt ist, muss eine entsprechende schriftliche Erklärung abgegeben werden. Zusätzlich sind die Personaldokumente (Personalausweis oder Reisepass) der Eltern bzw. des Erziehungsberechtigten vorzulegen. Weiterhin ist die Teilnahmeerklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschrifteinzugsverfahren erforderlich.