Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Kraftfahrzeug: Ausfuhrkennzeichen beantragen


Ausfuhr-KennzeichenEin Ausfuhrkennzeichen (auch bekannt als "Exportkennzeichen" oder "Zollkennzeichen") ist ein zeitlich beschränkt gültiges amtliches Kfz-Kennzeichen für Fahrzeuge, welche sich mit eigenem Antrieb fortbewegen und ins Ausland überführt werden sollen.

Das Ablaufdatum ist auf der rechten Seite des Kennzeichens in ein rotes Feld geprägt.
Nach Ablauf der Gültigkeit darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden.

Hinweis:
Fahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen sind steuerpflichtig.


Telefonische Terminvereinbarung über die Behördenrufnummer 115 möglich!

Grundgebühr 34,60 Euro

Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.

Bar, EC-Karte
  • Personalausweis oder Reisepass (Original)
    • Bei einer Bevollmächtigung ist der Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters und der bevollmächtigten Person im Original vorzulegen.
    • Bei juristischen Personen ist der Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers bzw. der laut Registereintrag vertretungsberechtigten Person vorzulegen.
  • Vollmacht

    Nur erforderlich, wenn der Antragsteller nicht persönlich in der Kfz-Zulassungsbehörde vorspricht.

  • Gewerbeanmeldung und ggf. Handelsregisterauszug
    Nur bei Firmen erforderlich.
  • Auszug aus dem Vereinsregister

    Nur bei Vereinen erforderlich.

  • Briefkopf mit vollständiger Absenderangabe

    Nur bei Behörden, Kirchen, Freiberuflern erforderlich.

  • Einzugsermächtigung Kfz-Steuer (Original)
    • Sollte der Fahrzeughalter nicht der Kontoinhaber sein, muss die Einzugsermächtigung von Kontoinhaber und Halter unterschrieben werden.
    • Die Einzugsermächtigung ist nicht erforderlich für Fahrzeuge, die nicht Kfz-steuerpflichtig sind oder Antragsteller, die steuerbefreit sind.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) (Original)
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (Original)
    wird vom Versicherer ausgehändigt
  • gültiiger Prüfbericht der Hauptuntersuchung (Original)

    Entfällt bei Fahrzeugen, bei denen die erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war.

  • Bisherige/s Kennzeichenschild/er (Original)
    Nur erforderlich, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.
  • Nachweis Fahrzeugstandort Chemnitz

    Nur erforderlich, wenn Antragsteller keinen Wohn-oder Firmensitz in Chemnitz hat.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten


Hilfe bei der Beantragung:

§ 45 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Hat der Antragsteller kein Bankkonto mit IBAN-Nummer und erteilt auch keine andere Person für ihn die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, wird der Antragsteller vor Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens an das zuständige Hauptzollamt verwiesen. Dort erhält er entsprechend den Angaben der Kfz-Zulassungsbehörde einen Steuerbescheid und muss den festgesetzten Betrag sofort einzahlen.

 

Hat der Antragsteller seinen Wohn-/Firmensitz nicht in Chemnitz, ist der Nachweis zu erbringen, dass das auszuführende Fahrzeug seinen derzeitigen Standort in der Stadt Chemnitz hat. Ein geeigneter Nachweis ist z.B. ein Kaufvertrag.

Ist der HU-Bericht immer vorzulegen oder genügt der Stempel auf der Zulassung?

Der rechtliche Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung kann nur durch Vorlage des HU-Berichtes im Original erfolgen. Eine eingedruckte gültige HU (nicht gestempelt) in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird in der Regel auch anerkannt. Im Zweifelsfall behält sich die Zulassungsstelle die Vorlage des HU-Berichtes vor.