Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Kinderreisepass beantragen
Aufgrund gesetzlicher Änderungen werden ab dem 01.01.2024 keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Auch die Verlängerung der Dokumente ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit. Ab dem 01.01.2024 kann für Kinder damit nur noch ein Personalausweis oder ein Reisepass ausgestellt werden.
Kinder bis zum 12. Lebensjahr können einen Kinderreisepass erhalten.
Gültigkeit: 1 Jahr ab Antragstellung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres jeweils um 1 Jahr verlängert werden. Danach ist nur die Beantragung eines Reisepasses oder eines Personalausweises möglich.
Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (Passfoto, Körpergröße, Unterschrift) ist jederzeit während der Gültigkeit des Dokumentes möglich. Der Kinderreisepass ist auch nach einer Aktualisierung maximal 1 Jahr gültig.
Hinweise:
Das Kind muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und in Chemnitz mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Der Kinderreisepass wird nicht in jedem Land anerkannt. Die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes sind zu beachten.
Zur Beantragung eines Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und Mutter) erforderlich. Die Anwesenheit eines sorgeberechtigten Elternteils zur Antragstellung ist ausreichend, wenn die Zustimmung des anderen vorgelegt wird. Die für das Sorgerecht erforderlichen Nachweise sind vorzulegen. Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Die erforderlichen Unterlagen sind immer im Original oder als beglaubigte Abschrift vorzulegen.
Die Aufnahme des Passfotos und der Unterschrift (biometrische Daten) kann vor Antragstellung des Dokumentes im Bürgerhaus am Wall vorgenommen werden. Dafür steht Ihnen im Wartebereich des Einwohnermeldeamtes in der 2. Etage der „Ausweis-Automat“ Speed Capture Station zur Verfügung. Die Gebühr dafür beträgt 5,00 €. Die empfohlene Mindestkörpergröße für die Nutzung des Gerätes beträgt 1,20 m. Weitere Informationen finden Sie im Hinweisblatt rechts unter Formulare.
6,00 Euro bei Verlängerung oder Aktualisierung
- Bar
- EC-Karte: im Bürgerhaus am Wall sowie in den Bürgerservicestellen Sachsen Allee, Rabenstein, Morgenleite
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Biometrisches Passbild
(Original)
Entsprechend der Fotomustertafel der Bundesdruckerei, neu, Maße 3,5 x 4,5 cm ohne Rand
-
Geburts- bzw. Abstammungsurkunde des Kindes
(Original)
Es ist der Nachweis zur aktuellen Namensführung vorzulegen. Zur Anerkennung ausländischer Urkunden gelten besondere Anforderungen. Informationen dazu finden Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/urkunden/2007718#content_1
- Personalausweise oder Reisepässe der Sorgeberechtigten (Original)
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Zustimmungserklärung mit Unterschriften des Sorgeberechtigten, wenn dieser nicht bei der Antragstellung an Amtsstelle erscheinen kann
(Original)
Die Zustimmungserklärung ist erforderlich, wenn ein sorgeberechtigter Elternteil zur Antragstellung nicht erscheinen kann.
-
Nachweis über das Sorgerecht
(Original)
Nur erforderlich bei:
- alleinigem Sorgerecht: z.B. Negativattest des Jugendamtes (nicht älter als 3 Monate), Scheidungsurteil o.a.
- gemeinsames Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern: gemeinsame Sorgeerklärung (erfolgt beim Jugendamt) o.a.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragstellung durch Sorgeberechtigte/n.
- Das Kind muss zur Identitätsprüfung anwesend sein.
- Die Größe des Kindes wird in den Kinderreisepass eingetragen und sollte daher bekannt sein.
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- E-Mail: meldebehoerde@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Kinderreisepass
Zustellung:
- Persönliche Abholung durch Sorgeberechtigten
- 1 Woche
- kurzfristige Ausstellung nur im Bürgerhaus am Wall möglich, gilt auch für die Änderung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses
Reiseinformationen, Auswärtiges Amt
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Uebersicht_Navi.html