Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Kultur: Förderung von Kleinprojekten beantragen
Die Kleinprojekteförderung dient der Bezuschussung von kurzfristig entstandenen Projektvorhaben im Kulturbereich. Bei dem Projekt muss es sich um ein zeitlich und sachlich abgegrenztes Einzelvorhaben handeln.
Gefördert werden Projekte mit kultureller oder künstlerischer Ausrichtung, wie zum Beispiel:
Veranstaltungen, kulturelle Experimente, Ausstellungen, Lesungen, kleine Festivals, Filme, künstlerische Workshops, Theater- und Musikprojekte, interkulturelle Arbeit und Maßnahmen die der kulturellen Bildung dienen.
Voraussetzung ist, dass es sich bei dem Fördervorhaben um ein Projekt von öffentlichem Interesse handelt und das Publikum die Möglichkeit hat, an dem Vorhaben barrierearm teilhaben zu können.
Unterstützung soll es für spontan entstandene Projektideen geben, die nicht als langfristige Maßnahme angelegt sind.
Die inhaltliche Ausrichtung sollte sich grundsätzlich am Rahmen der Kulturstrategie der Stadt Chemnitz orientieren (www.chemnitz.de/kulturstrategie).
Die Kleinprojekteförderung versteht sich als ein Teilbereich der Förderung im Rahmen der Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur (www.chemnitz.de/kulturfoerderung).
Die Beantragung der Kleinprojekteförderung ist vom 01.03. bis 15.11. des laufenden Jahres möglich. Die beantragten Projekte müssen bis zum 31.12. desselben Jahres abgeschlossen werden. Die Förderung beträgt bis zu 2.000,00 Euro und maximal 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Es ist ein Eigenanteil von mindestens 20 % im Kosten- und Finanzierungsplan nachzuweisen. Der Eigenanteil kann aus Eigenmitteln oder Leistungen Dritter (z. B. Sponsoring, weitere Förderungen, Einnahmen) erbracht werden. Unbare Eigenleistungen werden nicht anerkannt.
Der Stichtag zur Einreichung des Projektantrages liegt spätestens 4 Wochen vor Beginn des Projektes. Als Beginn zählt die Beauftragung von Leistungen bzw. das Abschließen von Verträgen oder Erteilen von Aufträgen.
- Antragsformular (Original)
-
bei natürlichen Personen
(Kopie)
- Personalausweis
-
bei juristischen Personen (z. B. Vereine)
(Kopie)
- Satzung
- Vereinsregisterauszug und
- Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Antragsberechtigt sind freie Kulturträger, unabhängig von ihrer Rechtsform (z. B. e. V., gGmbH) oder Projektgruppen, Initiativen sowie EinzelkünstlerInnen, wenn sie gemeinnützige Projekte planen und ihren Sitz in Chemnitz haben bzw. mit einem Vorhaben zur Bereicherung des Kulturangebots in Chemnitz beitragen.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-4121
- E-Mail: kulturmanagement@stadt-chemnitz.de
Bei Nachfragen nimmt der Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz per E-Mail Kontakt zum Antragsteller auf.
Die Anträge werden vom Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz bearbeitet.
Nach Eingang des Antrages wird dieser geprüft und evtl. fehlende Unterlagen per E-Mail nachgefordert. Wenn alle Dokumente vollständig vorliegen, beginnt der Prozess der Entscheidung über den Förderantrag mit einem Richtwert von ca. 4 Wochen.
Über die Entscheidung zum Förderantrag erhalten die Antragsteller einen schriftlichen Bescheid, der zusätzlich per E-Mail an den Antragsteller gesendet wird.
Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Zuwendungen werden nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
Nach Realisierung des Förderprojektes ist dem Kulturbetrieb der Stadt Chemnitz ein einfacher Verwendungsnachweis vorzulegen.
Weitere Fördermöglichkeiten der Stadt Chemnitz:
Förderungen und Zuschüsse