Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Kultur: Zuschuss (institutionell) aus dem Fonds der kommunalen Kunst- und Kulturförderung beantragen
Gewährung von Zuwendungen zur Deckung aller laufenden Ausgaben, die zur Betreibung einer künstlerisch-kulturellen Einrichtung bzw. zur Erfüllung eines kontinuierlichen Kunst- und Kulturangebotes üblich und angemessen sind.
Für die Gewährung einer institutionellen Förderung müssen folgende Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt sein:
- Antragsteller/in existiert seit mindestens drei Jahren, hat Sitz und Wirkungskreis in der Stadt Chemnitz und kann für diesen Zeitrahmen kontinuierliche Kunst- und Kulturangebote vorweisen.
- Antragsteller/in kann künftig und nachhaltig ein kontinuierliches Angebots- und Veranstaltungsprogramm bereitstellen, das mindestens 11 Monate pro Jahr öffentlich zugänglich ist.
- Antragsteller/in bietet die Gewähr, dass eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert ist.
- Antragsteller/in sichert zu, dass mindestens 80 v. H. des durch ihn/sie bereitgestellten Leistungsvolumens in der Stadt Chemnitz stattfindet.
- Antrag auf Gewährung einer institutionellen Förderung (Original)
-
Betriebs- und Kulturkonzept
(Original)
Inhalt:
- kurze Selbstdarstellung des Antragstellers
- Jahresangebot (Art der Aktivitäten, Koop.-partner, Durchführungsorte, Öffentlichkeitsarbeit)
- Zielstellung (inhaltlich, qualitativ, quantitativ)
- Art und Umfang der Eigenleistungen
- Wirtschaftsplan (Original)
-
Stellen- und Organisationsplan
(Original)
Erforderliche Angaben pro Stelle:
- Stellenbezeichnung
- Wochenstunden
- Eingruppierung
- Anstellungsverhältnis (Feststelle, öffentlich geförderte Stelle ...)
- Laufzeit
-
Satzung
Nur erforderlich, wenn es sich beim Antragsteller um einen Verein handelt. -
Aktueller Vereinregisterauszug
Nur erforderlich, wenn es sich beim Antragsteller um einen Verein handelt. -
Anerkennung der Gemeinnützigkeit
Nur erforderlich, wenn es sich beim Antragsteller um einen Verein handelt.
Antwortdokumente:
- Zuwendungs- oder Ablehnungsbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Zuwendungen im Bereich Kunst und Kultur
- Sächsisches Kulturraumgesetz (SächsKRG)
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.