Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Kraftfahrzeug: Kennzeichen ersetzen


Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind und ein amtliches Kennzeichen führen.

 
Für defekte oder falsch geprägte Kennzeichentafeln kann die Kfz-Zulassungsbehörde das Neuprägen beauftragen und diese wieder mit Zulassungsplaketten und ggf. HU-Plakette bestätigen. Bei beschädigten oder verlorenen Zulassungs- oder HU-Plaketten kann die Kfz-Zulassungsbehörde die bisherige Kennzeichentafel mit neuen Plaketten bestätigen.
 
Dies ist möglich für folgende Fälle:
 
  • Beide Kennzeichentafeln beschädigt
  • Hinteres Kennzeichen beschädigt
  • Vorderes Kennzeichen beschädigt
  • Plakettenverlust oder -beschädigung beide Kennzeichen
  • Plakettenverlust oder -beschädigung hinteres Kennzeichen
  • Plakettenverlust oder -beschädigung vorderes Kennzeichen
  • Umtausch in verkleinertes / vergrößertes Kennzeichen


Telefonische Terminvereinbarung über die Behördenrufnummer 115 möglich!

3,80 EUR bis 5,50 EUR

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Bei einer Bevollmächtigung ist der Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters als Kopie und der bevollmächtigten Person im Original vorzulegen.
    • Bei juristischen Personen ist der Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers bzw. der laut Registereintrag vertretungsberechtigten Person vorzulegen.
  • Vollmacht (Original)
    Nur erforderlich, wenn der Antragsteller nicht persönlich in der Kfz-Zulassungsbehörde vorspricht
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (Kopie)
  • gültiger Prüfbericht Hauptuntersuchung (Original)

    Nur erforderlich, wenn das hintere Kennzeichen defekt ist und ersetzt werden soll.
    Entfällt bei Fahrzeugen, bei denen die erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war.

  • Zu ersetzende bzw. neu zu siegelnde Kennzeichentafel(n) (Original)
    Handelt es sich um ein Kennzeichen, das noch nicht als Euro-Kennzeichen geprägt ist, müssen beide Kennzeichentafeln vorgelegt und neu geprägt werden.

    Bei Kennzeichen, die durch Umschreibung ohne Halterwechsel beibehalten worden sind, sind ebenfalls beide Kennzeichen vorzulegen, damit die Zulassungsplaketten auf dem vorderen und hinteren Kennzeichen vom selben Zulassungsbezirk stammen.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten


Hilfe bei der Beantragung:

§ 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)