Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Kraftfahrzeug: Kennzeichen ersetzen
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind und ein amtliches Kennzeichen führen.
- Beide Kennzeichentafeln beschädigt
- Hinteres Kennzeichen beschädigt
- Vorderes Kennzeichen beschädigt
- Plakettenverlust oder -beschädigung beide Kennzeichen
- Plakettenverlust oder -beschädigung hinteres Kennzeichen
- Plakettenverlust oder -beschädigung vorderes Kennzeichen
- Umtausch in verkleinertes / vergrößertes Kennzeichen
Telefonische Terminvereinbarung über die Behördenrufnummer 115 möglich!
Formulare
Downloads
3,80 EUR bis 5,50 EUR
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Personalausweis oder Reisepass
(Kopie)
- Bei einer Bevollmächtigung ist der Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters als Kopie und der bevollmächtigten Person im Original vorzulegen.
- Bei juristischen Personen ist der Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers bzw. der laut Registereintrag vertretungsberechtigten Person vorzulegen.
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Vollmacht
(Original)
Nur erforderlich, wenn der Antragsteller nicht persönlich in der Kfz-Zulassungsbehörde vorspricht - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (Kopie)
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gültiger Prüfbericht Hauptuntersuchung
(Original)
Nur erforderlich, wenn das hintere Kennzeichen defekt ist und ersetzt werden soll.
Entfällt bei Fahrzeugen, bei denen die erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war. -
Zu ersetzende bzw. neu zu siegelnde Kennzeichentafel(n)
(Original)
Handelt es sich um ein Kennzeichen, das noch nicht als Euro-Kennzeichen geprägt ist, müssen beide Kennzeichentafeln vorgelegt und neu geprägt werden.
Bei Kennzeichen, die durch Umschreibung ohne Halterwechsel beibehalten worden sind, sind ebenfalls beide Kennzeichen vorzulegen, damit die Zulassungsplaketten auf dem vorderen und hinteren Kennzeichen vom selben Zulassungsbezirk stammen.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- Fax: 0371 488-3396
- E-Mail: kfzzulassungsbehoerde@stadt-chemnitz.de
15 Minuten
§ 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)