Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigte Ablichtung aus dem Lebenspartnerschaftsregister beantragen
Für Lebenspartnerschaften, die bereits beurkundet worden sind, können die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister beantragt werden. Die Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift wird immer bei dem Standesamt ausgestellt, wo die Lebenspartnerschaft begründet wurde.
1 Urkunde bzw. beglaubigte Abschrift: 15,00 EUR
jede weitere Ausfertigung bei gleichzeitiger Beantragung: 7,00 EUR
Die Gebühren richten sich nach dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis.
Der Versand der Unterlagen erfolgt mittels einfachem Brief. Für gesonderet gewünschte Versandarten entstehen ggf. entsprechende Auslagen.
Weitere Kosten können bei der Inanspruchnahme von Diensten verschiedener Drittanbieter entstehen.
- Barzahlung
- EC-Karte
- Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides (bei Beantragung per Post oder online)
- Antrag (Original)
-
Personalausweis bzw. Reisepass
Original, bei Beantragung durch Vertreter in Kopie -
Nachweis berechtigtes Interesse
Wenn der Urkundenanforderer nicht identisch ist mit den Angaben auf der Urkunde - Vollmacht (Original)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- Der Vorgang kann direkt ONLINE ausgelöst werden. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.
- schriftlich per E-Mail oder Post
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung
Weitere Hinweise:
Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Antwortdokumente:
- Urkunde oder beglaubigte Ablichtung aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Zustellung:
- Persönliche Abholung,
- per Post,
- Abholung durch Bevollmächtigte
Je nach Ermittlungsaufwand kann die Bearbeitungszeit im Einzelfall bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen.