Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Liegenschaftskatasterauskunft einholen
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Es besteht aus den Bestandsdaten und den Liegenschaftskatasterakten.
In den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters werden flächendeckend Flurstücke, Nutzungen und Gebäude dargestellt und beschrieben. Darüber hinaus werden auch Eigentümerdaten, Hinweise auf öffentlich-rechtliche Festlegungen, auf öffentlich-rechtliche Verfahren und amtliche Feststellungen sowie die Bodenschätzungsergebnisse und die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile gespeichert. Die Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters werden in digitaler Form mit dem Verfahren Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt.
Die Liegenschaftskatasterakten bestehen aus den vermessungstechnischen und sonstigen Unterlagen.
Es können mündliche und schriftliche Auszüge aus dem Liegenschaftskataster der Stadt Chemnitz erteilt werden.
Formulare
Die Verwaltungsgebühren und Auslagen bestimmen sich nach der Sächsischen Vermessungskostenverordnung (SächsVermKoVO) in der jeweils geltenden Fassung.
- Barzahlung
- EC-Karte
- Überweisung nach Erhalt des Kostenbescheides
Der Antragsteller
- ist Eigentümer (Nachweis der Identität z.B. durch Personalausweis)
- wurde vom Eigentümer bevollmächtigt (Vorweisung der Vollmacht des Eigentümers)
- hat berechtigtes Interesse entsprechend §11 SächsVermKatG
- hat sonstiges berechtigtes Interesse
- Antragsteller persönlich
- im Auftrag
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- formlos per Post
- formlos per Fax
- formlos per E-Mail
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
- Sie können den Vorgang auch direkt ONLINE auslösen (Button "Online beantragen").
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-6248
- Telefon: 0371 488-6249
- Fax: 0371 488-6299
- E-Mail: vermessungsamt.verkauf@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Produkt
- Kostenbescheid
Zustellung:
- Die Zustellung der Antwortdokumente erfolgt per Post oder per E-Mail.
- Die Abgabe der Eigentümerdaten erfolgt persönlich, per Post oder verschlüsselt.
- bei persönlichem Erscheinen während der Öffnungszeiten sofort
- bei schriftlichem Antrag ca. 2 Wochen
in der jeweils geltenden Fassung:
- SächsVermKatG
- SächsVermKatGDVO
- SächsVermKoVO
- SächsDSG
- SächsVwKG
- SächsKVZ
Kann man im Vermessungsamt einen Lageplan zum Bauantrag beantragen?
Im Vermessungsamt erhält man für den Lageplan zum Bauantrag die Eigentümerdaten der Nachbargrundstücke sowie die festgelegten Grenzpunkte nach SächsVermKatGDVO entsprechend Erfordernis SächsBO.
Wo kann man eine Grenz- bzw. Gebäudevermessung beantragen?
Eine Grenz- bzw. Gebäudevermessung kann man bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) beantragen.
Unter der folgenden Internet-Seite des GeoSN ist eine Übersicht über alle zugelassenen ÖbVI in Sachsen zu finden:
:
https://www.geosn.sachsen.de/oebvi-standorte-in-der-karte-4558.html
Worin besteht der Unterschied zwischen Vermessungsamt und Liegenschaftsamt?
Das Städtische Liegenschaftsamt verwaltet die im Eigentum der Stadt Chemnitz befindlichen Flurstücke.