Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Melderegisterauskunft einfach beantragen
Jedermann kann über eine dritte Person auf Antrag Auskunft aus dem Melderegister erhalten.
Melderegisterauskunft einfach
Die Auskunft aus dem Melderegister kann folgende Daten beinhalten:
- Vor- und Familiennamen
- ggf. Doktorgrad
- gegenwärtige Meldeanschriften
- und ggf. die Tatsache, dass die gesuchte Person verstorben ist
Bei Anfragen für gewerbliche Zwecke muss der Zweck eindeutig benannt werden.
Es ist anzugeben, ob die Auskunft für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels benötigt wird.
Hinweis:
Lässt sich die gesuchte Person nicht eindeutig ermitteln oder besteht zu dieser Person eine Auskunftssperre, kann keine Auskunft erteilt werden.
Die Meldebehörde kann nur eine Auskunft über Einwohner der Stadt Chemnitz erteilen, die in den letzten 10 Jahren noch in Chemnitz gemeldet waren. Einwohner, die länger als 10 Jahre verzogen oder verstorben sind, können nur über das Stadtarchiv geprüft werden. Bitte wenden Sie sich an das Stadtarchiv, Aue 16, 09111 Chemnitz oder schauen Sie unter der Leistung "Personenstandsregister des Stadtarchivs: Kopien anfordern" nach.
Formulare
14,00 Euro pro Person (einfache Auskunft, schriftlich)
10,00 Euro pro Person, einfache Auskunft, mündlich)
- Bar
- EC-Karte: im Bürgerhaus am Wall sowie in den Bürgerservicestellen Sachsen Allee, Rabenstein, Morgenleite
- Überweisung (siehe Informationsblatt)
Kreditinstitut | IBAN | I | BIC |
Sparkasse Chemnitz | DE87 8705 0000 3501 0092 82 | I | CHEKDE81XXX |
Volksbank Chemnitz | DE81 8709 6214 0300 4480 03 | I | GENODEF1CH1 |
HypoVereinbank Chemnitz | DE07 8702 0086 0002 9140 00 | I | HYVEDEMM 497 |
Als Verwendungszweck ist zwingend einzutragen: 16004000 + Name der gesuchten Person
- Antrag
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post oder per E-Mail
- schriftlich per Fax
- online (elektronische Melderegisterauskunft) bei der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) unter https://www.saechsisches-melderegister.de
Weitere Hinweise:
- Die Bearbeitung erfolgt nur, wenn die Gebühr gegen Vorkasse entrichtet wurde (siehe Informationsblatt).
- Dem Antrag ist der Nachweis der Gebührenzahlung beizufügen.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-8345 (Fragen zu Gebühren)
- Telefon: 0371 115 (sonstige Fragen)
- E-Mail: meldebehoerde@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Melderegisterauskunft
Zustellung:
- Persönliche Abholung oder
- per Post
§§ 44, 45, 47 Bundesmeldegesetz