Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Melderegisterauskunft einfach beantragen


Jedermann kann über eine dritte Person auf Antrag Auskunft aus dem Melderegister erhalten.

Melderegisterauskunft einfach
Die Auskunft aus dem Melderegister kann folgende Daten beinhalten:

  • Vor- und Familiennamen
  • ggf. Doktorgrad
  • gegenwärtige Meldeanschriften
  • und ggf. die Tatsache, dass die gesuchte Person verstorben ist


 

Bei Anfragen für gewerbliche Zwecke muss der Zweck eindeutig benannt werden.

Es ist anzugeben, ob die Auskunft für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels benötigt wird.



Hinweis:
Lässt sich die gesuchte Person nicht eindeutig ermitteln oder besteht zu dieser Person eine Auskunftssperre, kann keine Auskunft erteilt werden.

Die Meldebehörde kann nur eine Auskunft über Einwohner der Stadt Chemnitz erteilen, die in den letzten 10 Jahren noch in Chemnitz gemeldet waren. Einwohner, die länger als 10 Jahre verzogen oder verstorben sind, können nur über das Stadtarchiv geprüft werden. Bitte wenden Sie sich an das Stadtarchiv, Aue 16, 09111 Chemnitz oder schauen Sie unter der Leistung "Personenstandsregister des Stadtarchivs: Kopien anfordern" nach.

14,00 Euro pro Person (einfache Auskunft, schriftlich)
10,00 Euro pro Person, einfache Auskunft, mündlich)

  • Bar
  • EC-Karte: im Bürgerhaus am Wall sowie in den Bürgerservicestellen Sachsen Allee, Rabenstein, Morgenleite
  • Überweisung (siehe Informationsblatt)

 

Kreditinstitut IBAN I BIC
Sparkasse Chemnitz DE87 8705 0000 3501 0092 82 I CHEKDE81XXX
Volksbank Chemnitz DE81 8709 6214 0300 4480 03 I GENODEF1CH1
HypoVereinbank Chemnitz DE07 8702 0086 0002 9140 00 I HYVEDEMM 497

 

Als Verwendungszweck ist zwingend einzutragen: 16004000 + Name der gesuchten Person

Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post oder per E-Mail
  • schriftlich per Fax
  • online (elektronische Melderegisterauskunft) bei der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD) unter https://www.saechsisches-melderegister.de

Weitere Hinweise:
  • Die Bearbeitung erfolgt nur, wenn die Gebühr gegen Vorkasse entrichtet wurde (siehe Informationsblatt).
  • Dem Antrag ist der Nachweis der Gebührenzahlung beizufügen.

Hilfe bei der Beantragung:

Antwortdokumente:

  • Melderegisterauskunft


Zustellung:

  • Persönliche Abholung oder
  • per Post
Bei persönlicher Vorsprache sofort, sonst 1 bis 2 Wochen

§§ 44, 45, 47 Bundesmeldegesetz