Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Mietspiegelbefragung 2023


Ab dem 10.07.2023 führt die Stadtverwaltung eine Erhebung zu den Mietverhältnissen in Chemnitz durch. Hierzu wurden 10.000 Haushalte aus dem Einwohnermelderegister für die Teilnahme ausgewählt. Die Haushaltsvorstände erhalten ein Anschreiben vom Bürgermeister D1 mit der Bitte, online oder postalisch an der Umfrage teilzunehmen. Die Teilnahme ist nach Bundesgesetz (§ 2 EGBGB) verpflichtend. Eine Verweigerung kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.

Die Teilnahme kann online unter www.chemnitz.de/mietspiegelbefragung (auch erreichbar durch Scan des QR-Codes auf dem Anschreiben) erfolgen. Für die Online-Teilnahme erhält jeder Teilnehmer im Anschreiben einen persönlichen Zugangscode, den er unter der o.g. Internetseite eintragen muss. Alternativ kann auch der beigefügte Fragebogen manuell beantwortet und im beigefügten Rückumschlag kostenfrei (Entgelt zahlt Empfänger) zurückgeschickt werden.

Die Auswertung erfolgt anonym. Die Ergebnisse fließen in die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels der Stadt Chemnitz sowie in die Fortschreibung der Unterkunfts- und Heizungskostenrichtlinie (KdU-Richtlinie) ein. Rückschlüsse auf die Einzelperson sind im resultierenden Mietspiegel bzw. der KdU-Richtlinie nicht möglich.

Die Teilnahme an der Umfrage ist kostenfrei.

Fragen zum Ausfüllen des Fragebogens


Das Ausfüllen des Fragebogens nimmt etwa 10 Minuten Zeit in Anspruch.
Es handelt sich um eine Befragung von Haushalten. Zwar wurde über das Einwohnermelderegister versucht, nur ein Mitglied jedes Haushaltes zu befragen, doch kann es dennoch passieren, dass vereinzelt auch Mitglieder desselben Haushalts kontaktiert werden. In diesem Fall soll nur einer der Befragten antworten und eine Mitteilung an statistik@stadt-chemnitz.de gesendet werden, damit gegen die betroffene Person kein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird.

Wann findet die Umfrage statt?

Die Erhebung für den qualifizierten Mietspiegel 2024 wird im Juli und August 2023 durchgeführt.
Dem Schreiben liegt ein Fragebogen und ein frankierter Rückantwortumschlag bei. Die Teilnahme ist auch online möglich.

Wer ist in der Stadtverwaltung Chemnitz zuständig?

Zuständig ist die Kommunale Statistikstelle der Stadtverwaltung. Sie gehört zur Abteilung Statistik, Wahlen im Amt für Informationsverarbeitung. Der Fragbogen wurde durch die Arbeitsgruppe Mietspiegel erstellt.

Muss ich teilnehmen?

Ja. Gemäß § 2 EGBGB (Einführungsgesetzt zum Bürgerlichen Gesetzbuch) besteht eine Auskunftspflicht für alle angeschriebenen Haushalte.
Mit Schreiben vom 10. Juli 2023 wurden die aus dem Einwohnermelderegister ausgewählten Personen aufgefordert, bis zum 31. Juli 2023 Ihre Daten zu übermitteln.
Im August erfolgt zunächst ein Erinnerungsschreiben mit neuer Fristsetzung. Sofern bis zum Ende dieser Nachfrist die Einreichung erfolgt, hat der Befragte mit keinen negativen Konsequenzen zu rechnen.
Im September wird für alle Personen, die ohne triftigen Grund die Teilnahme verweigert haben, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Gemäß § 4 Abs. 2 EGBGB kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.

Kann ich bei Vorliegen triftiger Gründe von der Teilnahme ausgenommen werden?

Die Einzelfallprüfung vor dem Einleiten des Ordnungswidrigkeitsverfahrens erfolgt über die kommunale Statistikstelle (0371 488-7473, 0371 488-1835). Eine E-Mail mit der pauschalen Mitteilung, dass man nicht an der Befragung teilnehmen kann, ist nicht ausreichend.

Gibt es den Fragebogen auch in englischer Sprache?

Nein, aber die kommunale Statistikstelle (s.o.) hilft gern bei der Beantwortung.

Was gibt es bei der Beantwortung zu beachten?

Für die ausgewählten Personen gibt es zwei Möglichkeiten, an der Umfrage teilzunehmen:
Online:
Hierzu ist ein Anmeldekennwort zum Einloggen notwendig. Dieses persönliche Kennwort hat jeder Teilnehmer im OB-Anschreiben mitgeteilt bekommen. Die Beantwortung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Die schon eingegebenen Daten bleiben erhalten.
Aber! Sobald der Button "Daten abschicken" betätigt wurde, wird das Kennwort gesperrt. Es ist für die weitere Teilnahme an der Befragung nicht mehr nutzbar.
Postalisch:
Darüber hinaus kann der gedruckte Fragebogen zur Beantwortung verwendet werden und kostenfrei im Antwortumschlag zurückgeschickt werden.

Welche Bedeutung hat die Buchstabenkombination, die unten auf dem Papierfragebogen aufgedruckt ist?

Diese Kennung ist das persönliche Zugangskennwort für die Online-Beantwortung des Fragebogens. Sie wird außerdem zum maschinellen Einlesen des Papierfragebogens und zur Löschung der persönlichen Daten aus der Stichprobendatei benötigt.

Was mache ich, wenn ich angeschrieben wurde und teilnehmen möchte, ich aber versehentlich meinen Fragebogen zerrissen, weggeworfen oder verlegt habe?

Bitte die Statistikstelle unter 0371 488-1835 anrufen oder per E-Mail statistik@stadt-chemnitz.de melden.

Was geschieht mit den erhobenen Daten? Wer darf sie nutzen?

Die Ergebnisse werden nach Abschluss der Befragung statistisch aufbereitet und für die Erstellung des "Qualifizierten Mietspiegels 2024" verwendet. Die Auswertung erfolgt anonymisiert. Aus den Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich.
Die Weitergabe von Einzeldaten aus der Erhebung ist grundsätzlich ausgeschlossen.