Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Mietspiegelbefragung 2023
Ab dem 10.07.2023 führt die Stadtverwaltung eine Erhebung zu den Mietverhältnissen in Chemnitz durch. Hierzu wurden 10.000 Haushalte aus dem Einwohnermelderegister für die Teilnahme ausgewählt. Die Haushaltsvorstände erhalten ein Anschreiben vom Bürgermeister D1 mit der Bitte, online oder postalisch an der Umfrage teilzunehmen. Die Teilnahme ist nach Bundesgesetz (§ 2 EGBGB) verpflichtend. Eine Verweigerung kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.
Die Teilnahme kann online unter www.chemnitz.de/mietspiegelbefragung (auch erreichbar durch Scan des QR-Codes auf dem Anschreiben) erfolgen. Für die Online-Teilnahme erhält jeder Teilnehmer im Anschreiben einen persönlichen Zugangscode, den er unter der o.g. Internetseite eintragen muss. Alternativ kann auch der beigefügte Fragebogen manuell beantwortet und im beigefügten Rückumschlag kostenfrei (Entgelt zahlt Empfänger) zurückgeschickt werden.
Die Auswertung erfolgt anonym. Die Ergebnisse fließen in die Erstellung des qualifizierten Mietspiegels der Stadt Chemnitz sowie in die Fortschreibung der Unterkunfts- und Heizungskostenrichtlinie (KdU-Richtlinie) ein. Rückschlüsse auf die Einzelperson sind im resultierenden Mietspiegel bzw. der KdU-Richtlinie nicht möglich.
Downloads
Fragen zum Ausfüllen des Fragebogens
- Telefon: 0371 488-1835 (Herr Gerischer)
- E-Mail: statistik@stadt-chemnitz.de
- Telefon: 0371 488-7473 (Frau Brunner)
- E-Mail: statistik@stadt-chemnitz.de
Wann findet die Umfrage statt?
Dem Schreiben liegt ein Fragebogen und ein frankierter Rückantwortumschlag bei. Die Teilnahme ist auch online möglich.
Wer ist in der Stadtverwaltung Chemnitz zuständig?
Muss ich teilnehmen?
Mit Schreiben vom 10. Juli 2023 wurden die aus dem Einwohnermelderegister ausgewählten Personen aufgefordert, bis zum 31. Juli 2023 Ihre Daten zu übermitteln.
Im August erfolgt zunächst ein Erinnerungsschreiben mit neuer Fristsetzung. Sofern bis zum Ende dieser Nachfrist die Einreichung erfolgt, hat der Befragte mit keinen negativen Konsequenzen zu rechnen.
Im September wird für alle Personen, die ohne triftigen Grund die Teilnahme verweigert haben, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Gemäß § 4 Abs. 2 EGBGB kann diese Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.
Kann ich bei Vorliegen triftiger Gründe von der Teilnahme ausgenommen werden?
Gibt es den Fragebogen auch in englischer Sprache?
Was gibt es bei der Beantwortung zu beachten?
Online:
Hierzu ist ein Anmeldekennwort zum Einloggen notwendig. Dieses persönliche Kennwort hat jeder Teilnehmer im OB-Anschreiben mitgeteilt bekommen. Die Beantwortung kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Die schon eingegebenen Daten bleiben erhalten.
Aber! Sobald der Button "Daten abschicken" betätigt wurde, wird das Kennwort gesperrt. Es ist für die weitere Teilnahme an der Befragung nicht mehr nutzbar.
Postalisch:
Darüber hinaus kann der gedruckte Fragebogen zur Beantwortung verwendet werden und kostenfrei im Antwortumschlag zurückgeschickt werden.
Welche Bedeutung hat die Buchstabenkombination, die unten auf dem Papierfragebogen aufgedruckt ist?
Was mache ich, wenn ich angeschrieben wurde und teilnehmen möchte, ich aber versehentlich meinen Fragebogen zerrissen, weggeworfen oder verlegt habe?
Was geschieht mit den erhobenen Daten? Wer darf sie nutzen?
Die Weitergabe von Einzeldaten aus der Erhebung ist grundsätzlich ausgeschlossen.