Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Personenbeförderung mit Mietwagen: Genehmigung beantragen
Wer Personen mit Mietwagen befördern will benötigt eine Erlaubnis. Unter Verkehr mit Mietwagen ist die entgeltliche oder geschäftsmäßige (in Wiederholungsabsicht) Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen zu verstehen. Dabei wird der Mietwagen nur im Ganzen zur Beförderung gemietet und der Unternehmer führt Fahrten aus, deren Zweck, Ziel und Ablauf von den Mietern bestimmt wird.
Die Genehmigung wird längstens für 5 Jahre erteilt.
Mietwagen dürfen, im Gegensatz zu Taxen, nicht auf öffentlichen Plätzen und Straßen zur Personenbeförderung bereitgehalten werden. Mietwagen müssen nach jeder Beförderung grundsätzlich wieder zum Betriebssitz des Unternehmens zurückkehren. Im Gegensatz zu den Taxen besteht keine Betriebs- und Beförderungspflicht. Der Fahrpreis ist frei vereinbar. Grundlage ist die ermittelte Wegstrecke über einen Zähler. Die Farbe der Fahrzeuge ist nicht vorgegeben. Im Gegensatz zu den Taxen gibt es keine Beschränkung in der Anzahl der Genehmigungen.
Hinweis:
Bei Mietwagen nach dem Personenbeförderungsrecht handelt es sich NICHT um an Selbstfahrer vermietete Kraftfahrzeuge.
Kosten (minimal): 75,00 Euro
Beschreibung:
Genehmigung für 5 Jahre:
- erstes Fahrzeug: 75,00 Euro
- jedes Weitere: 38,00 Euro
Hinweis:
Weitere Gebühren entstehen für Anträge auf Auskunft aus den Registern zur Vorbereitung der Antragstellung und Kosten für die Erstellung der sonstigen Nachweise.
Rechtsgrundlage:
§§ 1 und 9 VwKG i.V.m. § 1 GebOSt
Zahlungsweise:
- per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
- Antragsformular (Original)
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Führungszeugnis (Belegart O)
(Original)
Das Führungszeugnis kann bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden. Bei der Belegart O erfolgt die Übersendung direkt an das Ordnungsamt. Das Führungszeugnis darf nicht älter als drei Monate sein. -
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
(Kopie beglaubigt)
Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. -
Auszug aus dem Verkehrszentralregister
(Kopie beglaubigt)
Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. - Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (Kopie beglaubigt)
- Gesellschaftsvertrag einschl. Gesellschaftsliste (Kopie)
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Nachweis der Vertretungsberechtigung
(Kopie)
Nur erforderlich bei juristischen Personen. -
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
(Original)
Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. -
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung der zust. Gemeinde
(Original)
Die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein. -
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
(Original)
Die Bescheinigung benötigen Sie von den Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmer versichern oder versichert haben sowie ggf. für sich selbst, sofern Sie freiwillig/ privat versichert sind oder waren. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BgF) (Original)
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Nachweis der fachlichen Eignung
(Kopie)
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:
- Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung vor der IHK
- Fachkundebescheinigung der IHK
- Zeugnis einer anerkannten gleichwertigen Abschlussprüfung
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Eigenkapitalbescheinigung und ggf. Zusatzbescheinigung
(Kopie)
Der Stichtag der Bescheinigungen darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. -
Versicherungspolice der Kfz-Haftpflichtversicherung
(Kopie)
Die Police muss den Vermerk „versichert als Taxi/ Mietwagen/ KOM“ enthalten. -
Fahrzeugschein
(Kopie)
Der Fahrzeugschein muss den Vermerk „Nutzung als Taxi/ Mietwagen“ enthalten. -
Führungszeugnis (Belegart O) für eine andere zur Führung der Geschäfte bestellte Person
(Original)
Nur erforderlich, wenn eine andere Person zur Führung der Geschäfte bestellt ist. Das Führungszeugnis kann bei der örtlichen Meldebehörde beantragt werden. Bei der Belegart O erfolgt die Übersendung direkt an das Ordnungsamt. Das Führungszeugnis darf nicht älter als drei Monate sein. -
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine andere zur Führung der Geschäfte bestellte Person
(Original)
Nur erforderlich, wenn eine andere Person zur Führung der Geschäfte bestellt ist. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. -
Auszug aus dem Verkehrszentralregister für eine andere zur Führung der Geschäfte bestellte Person
(Original)
Nur erforderlich, wenn eine andere Person zur Führung der Geschäfte bestellt ist. Der Auszug darf nicht älter als drei Monate sein. -
Nachweis der fachlichen Eignung für eine andere zur Führung der Geschäfte bestellte Person
(Kopie)
Nur erforderlich, wenn eine andere Person zur Führung der Geschäfte bestellt ist.
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:
- Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung vor der IHK
- Fachkundebescheinigung der IHK
- Zeugnis einer anerkannten gleichwertigen Abschlussprüfung
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Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis
(Kopie)
Nur erforderlich, wenn eine andere Person zur Führung der Geschäfte bestellt ist. - Nachweis über den Einbau einer Alarmanlage (Kopie)
- Nachweis über den Einbau eines Wegstreckenzählers (Kopie)
- Nachweis über die letzte Hauptuntersuchung der eingesetzten Fahrzeuge und Eichprotokoll (Kopie)
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-6641
- Fax: 0371 488-6696
- E-Mail: tiefbauamt@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Genehmigungs- und Gebührenbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
3 Monate
Rechtsgrundlage:
§ 42a VwVfG
- § 49 PbefG
Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.