Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Prostituiertenschutzgesetz
Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Es sieht eine Anmeldung für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sowie eine Erlaubnis für das Prostitutionsgewerbe (Bordelle auch gewerbliche Zimmervermietung und Terminwohnungen, Prostitutionsfahrzeuge, Prostitutionsvermittlung und Organisation und Veranstaltung von Prostitutionsveranstaltungen) vor.
Das vollständige Gesetz und die Verordnung finden Sie auf der rechten Seite unter sonstige Downloads
Die Anmeldungen müssen in den Kommunen bzw. Landratsämtern vorgenommen werden, auf deren Gebiet die sexuelle Dienstleistung hauptsächlich durchgeführt wird. Da Prostitution in Sachsen nur in Städten mit mindestens 50.000 Einwohnern stattfinden darf, betrifft dies neben Dresden, Leipzig und Chemnitz auch Görlitz, Zwickau und Plauen. In diesen Städten ist es möglich, sich anzumelden.
Für Personen, die als Prostituierte tätig sind oder eine solche Tätigkeit aufnehmen wollen, wird nach § 10 ProstSchG seit 1. Juli 2017 eine gesundheitliche Beratung durch das Gesundheitsamt der Stadt Chemnitz durchgeführt. Die Beratung muss alle zwölf Monate wiederholt werden. Prostituierte, die unter 21 Jahre alt sind aller sechs Monate.
Die Behörde stellt zwei Bescheinigungen (mit Aliasname und mit bürgerlichem Name) über die durchgeführte Beratung aus. Diese benötigen sie zur Anmeldung im Ordnungsamt.
Die Anmeldepflicht gilt für alle Personen, die in Deutschland sexuelle Dienstleistungen gegen Geld erbringen. Der schriftliche Nachweis der gesundheitlichen Beratung muss dazu vorgelegt werden.
Für die Umsetzung ist die Beratungsstelle für sexuell übertragbare Infektionen (STI) und HIV/Aids, 2. Etage, Zimmer 216, Tel. 0371 488-5361, 09111 Chemnitz, Am Rathaus 8, zuständig. Die Beratung ist kostenlos.
Sprechzeiten für die Beratung nach § 10 Prostitutionsschutzgesetz:
Mo. – Fr. 09:00 – 11:00 Uhr mit vorher vereinbartem Termin
Wir unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Vorsorgeuntersuchungen nach § 19 Infektionsschutzgesetz von Anbietern/innen sexueller Dienstleistungen sind weiterhin anonym und kostenlos möglich.
Vollzug § 12 Prostituiertenschutzgesetz
Wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, in dem er
- eine Prostitutionsstätte betreibt,
- ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
- eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
- eine Prostitutionsvermittlung betreibt
Die Formulare und Hinweise zur Antragstellung erhalten Sie bei der unter Antragstellung zuständigen Behörde.
Es ist eine vorherige Terminvereinbarung vorzunehmen.
Beantragung:
- Ordnungsamt
Abt. Gewerbe, Marktwesen
Sachgebiet Erlaubniserteilung, Gewerbeanzeigen
Düsseldorfer Platz 1
09111 Chemnitz
Zugang über Düsseldorfer Platz
3. OG nach dem Eingang rechtsseitig
Zimmer 3.080
- Telefon:
0371 488-3127 (Zimmer 3.080)
0371 488-3125 (Zimmer 3.080)
Sie können auch einen Termin vereinbaren.
- Sprechzeiten:
Für die Beratung und Antragstellung ist unter den genannten Telefonnummern vorher ein Termin zu vereinbaren.
- Erreichbarkeit:
Bus und Straßenbahn Haltestelle: Zentralhaltestelle
- Prostituiertenschutzgesetz
- Prostitutionsanmeldeverordnung
- Sächsisches Prostituiertenschutzausführungsgesetz