Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Schulwegpläne einsehen


Die Stadt Chemnitz ist als Schulträger und Träger der Verkehrssicherheit stetig bestrebt, über verschiedenste Maßnahmen die Schulwege sicherer zu gestalten.

Durch die Arbeitsgruppe Schulwegsicherung wurden deshalb u.a. Fußwege angelegt, der Schulwegbegleitdienst sowie Fußgängerampeln und -überwege eingerichtet. In der Arbeitsgruppe sind das Schulamt, die Vekehrswacht, sowie die Polizeidirektion Chemnitz vertreten.

Schulwegpläne enthalten Empfehlungen für einen sicheren Schulweg sowie Hinweise auf vorhandene Gefahrenstellen. Die Schulwegpläne unterstützen die Eltern, einen möglichst gefahrlosen Schulweg zu finden, den das Kind allein bewältigen kann. Die Entscheidung über den besten Schulweg für das Kind treffen letztlich die Eltern.

Die Schulwegpläne werden jährlich aktualisiert. Im Laufe eines Jahres vorgenommene Änderungen (z. B. Errichtung einer Ampel, Bau eines Gehweges) werden dabei entsprechend berücksichtigt.

Die Schulwegpläne können im Internet und in Papierform in den Schulen eingesehen werden.

Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 115
  • Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Schulwegsicherung und Beförderung von Schülern

Was stellen die einzelnen Symbole in der Legende dar?

Schulen und Horte
Neben den kommunalen Schulen und Horten (Farbe blau) sind zur Vollständigkeit auch Schulen und Horte in freier Trägerschaft (Farbe grau) dargestellt. Jedoch sind nicht in allen Fällen die Horte von den Grundschulen getrennt. In einigen Fällen kommt es vor, dass sich der Hort mit in dem Gebäude der Grundschule befindet. Eine gesonderte Kennzeichnung kann jedoch aus technischen Gründen nicht erfolgen. Bitte fragen Sie daher in der Schule nach, welcher Hort für Ihr Kind in Frage kommt.

Empfohlene Schulwege / nicht empfohlene Schulwege
Die dargestellten Schulwege stellen von Seiten der Stadt Chemnitz lediglich eine Empfehlung bzw. keine Empfehlung dar. Wege, die nicht farblich gekennzeichnet sind, können (auch ohne Empfehlung der Stadt) dennoch genutzt werden.

Ampeln
Das Wort Ampel ist der umgangssprachliche Begriff für eine signalisierte Querungshilfe, eine sog. Lichtsignalanlage (LSA). Stehen mehrere Querungshilfen (siehe Erläuterung "Querungshilfen") auf dem Weg von bzw. zur Schule zur Verfügung, wird empfohlen die LSA bevorzugt zu nutzen.

Querungshilfen
Querungshilfen sind meist baulich angelegte Einrichtungen, die das Überqueren einer Straße erleichtern und sicherer gestalten. Beispiele für Querungshilfen sind Fußgängerüberwege (umgangssprachlich "Zebra-Streifen"), Mittelinseln oder Gehwegvorsprünge (punktuelle Verbreiterung des Gehweges zur Herstellung besserer Sichtbeziehungen für Fußgänger und damit Einengung der Fahrbahn).

Gefahrenstellen
Als Gefahrenstellen sind querungsrelevante Bereiche markiert, die u. a. durch parkende Fahrzeuge, schlechte Sichtbedingungen, Kurven- oder Berglagen eine sichere Querung der Straße nur bedingt ermöglichen. Diese Stellen sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Kind abgehen und es gleichzeitig für eventuelle Gefahrensituationen sensibilisieren. Es wird weiterhin empfohlen, dass Sie Ihrem Kind auch alternative Schulwege aufzeigen.

Schulbezirke
Die Stadt Chemnitz ist Schulträger von unter anderem 39 kommunalen Grundschulen und einer Gemeinschaftsschule (Chemnitzer Schulmodell). Mit Beschluss der Satzung der Stadt Chemnitz zur Festlegung der Schulbezirke an Grundschulen, gliedern sich die kommunalen Grundschulen in 14 gemeinsame Schulbezirke, mit jeweils zwei bis fünf Grundschulen. Soweit ein Schulbezirk besteht, hat der Schüler die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk er wohnt.

Tempo-30-Zonen
Tempo-30-Zonen sind Bereiche des öffentlichen Straßenraumes, die in Wohngebieten zu Zwecken der Verkehrsberuhigung bzw. zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eingerichtet werden. Schulwege in den vorhandenen Tempo-30-Zonen werden daher grundsätzlich empfohlen (eine extra Kennzeichnung entfällt aus diesem Grund).


Weshalb sind streckenweise weder eine Empfehlung noch der Hinweis auf eine nicht empfohlene Strecke aufgezeigt?

Es können nur Wege markiert werden, die sich im Eigentum der Stadt Chemnitz befinden und öffentlich gewidmet sind. Wege, die nicht farblich gekennzeichnet sind, können (auch ohne Empfehlung der Stadt) dennoch genutzt werden. Letztlich sollten jedoch Sie als Eltern den bestmöglichen Weg für Ihr Kind wählen.

Welcher Schulbezirk und welche Grundschule ist für mein Kind relevant?

Das Stadtgebiet umfasst insgesamt 9 gemeinsame Schulbezirke mit zwei bis sieben Grundschulen. Innerhalb des Schulbezirkes besteht für die Eltern ein Wahlrecht zwischen den Grundschulen.