Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis für Veranstaltungen, Informationsstände, Werbung und Warenpräsentationen beantragen
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der öffentliche Straßenraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt wird (Rechtsgrundlage ist die Sondernutzungssatzung).
Es wird nach gewerblicher bzw. nicht gewerblicher Nutzung (durch Verbände, vom Finanzamt bestätigte gemeinnützige Vereine, Kirchen etc.) unterschieden.
Eine Sondernutzung bedarf es auch für Info- oder Promotionständen sowie das Verteilen von Werbeschriften von Tischen oder Ständen aus.
Im Rahmen von politischen Wahlen ist die Plakatierung für politische Parteien, Organisationen sowie Wählervereinigungen als Sondernutzung über den Antrag "Anzeigeformular Wahlwerbung" zu stellen.
Kosten (minimal): 5,00 Euro
Kosten (maximal): 2.000,00 Euro
Rechtsgrundlage:
8. Sächsische Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ) lfd. Nr. 88 Tarifstelle 2
- Antrag auf Sondernutzungserlaubnis öffentlicher Flächen (Original)
- Bildliche Darstellung der Werbeanlage
- Grundriss-/Lageplan der Sondernutzung
-
Reisegewerbekarte
(Kopie)
Nur erforderlich bei gewerblicher Tätigkeit.
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- schriftlich per Post
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
- Der Vorgang kann auch direkt ONLINE ausgelöst werden. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- E-Mail: tiefbauamt.verkehrsbehoerde@stadt-chemnitz.de
- Sondernutzungserlaubnis
- Gebührenbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post oder E-Mail
Die Mindestdauer beträgt 14 Tage.
3 Monate
Rechtsgrundlage:
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Sondernutzungssatzung
- § 18 SächsStrG
Gegen den Bescheid kann Widerspruch gemäß § 68 VwGO eingelegt werden.