Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Straßenbeleuchtungsstörung melden
Die Straßenbeleuchtung ist defekt. Es gibt keine ausreichende Beleuchtung der Straße. Die Verkehrsteilnehmer könnten gefährdet sein.
Störungsmeldung:
Bei der Meldung einer Störung an der Straßenbeleuchtung sind folgende Angaben erforderlich:
- Angabe der Nummer des betroffenen Lichtmastes, die am Mast auf einem gelben Aufkleber sichtbar ist, z.B.: 618 i0 01
- Alternativ, falls Mastbezeichnung nicht verfügbar:
genaue Ortsangabe, z. B. Straßenname in Höhe der Hausnummer, Abschnitt der Straße (von – bis) - Datum und Uhrzeit der Feststellung
- Sind Personen oder Sachen gefährdet?
Die Straßenbeleuchtung wird von der eins energie in sachsen GmbH im Auftrag der Stadt Chemnitz betreut.
- 24-Stunden-Hotline (kostenlos): 0800 1111 489 11
- E-Mail: kundenbetreuung@inetz.de
- Telefon: 0371 115
- E-Mail: tiefbauamt-vlz@stadt-chemnitz.de
Die Verkehrsleitzentrale nimmt ausschließlich Störungsmeldungen für die stationären Lichtsignalanlagen entgegen, die vom Verkehrs- und Tiefbauamt betrieben werden.
Für provisorische Lichtsignalanlagen, also Baustellenampeln hat der zuständige Verkehrssicherungsbetrieb in der Regel an der Anlage vor Ort eine Rufnummer zur Störungsmeldung hinterlegt. Hinweise zu Problemen/Störungen an provisorischen Lichtsignalanlagen können auch der Verkehrsbehörde gemeldet werden.
Eine Lichtsignalanlage ist defekt. Es kann u.a. folgendes auftreten:
- Eine Anlage fällt komplett aus.
- Einzelne Signale fallen aus oder schalten möglicherweise fehlerhaft (z.B. Dauerrot für einzelne Fahrspuren oder Fußgänger sowie fehlerhafte Blindensignalisierung).
- Anlagenteile sind beschädigt (Mast angefahren, Ampelregister steht offen, Taster beschädigt, …).