Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Schuldnerberatung


Die Leistungen der Schuldnerberatung in Anspruch nehmen können:

  • Erwerbsfähige,
  • nicht erwerbsfähige Personen sowie
  • Personen nach Erreichen der Rentenaltersgrenze,

unabhängig vom jeweiligen Leistungsbezug.

Es soll weitere Hilfebedürftigkeit vermieden und eine Stabilisierung der persönlichen Situation und/oder der Erwerbssituation erreicht werden.

Bei Verschuldungssitutationen, die mit Miet- und/oder Energieschulden verbunden sind, erfolgt die Schuldnerberatung bei der Stadt Chemnitz, Sozialamt, Bahnhofstraße 54a, 09111 Chemnitz.

In allen anderen Verschuldungssituationen kann der Schuldner eine der folgenden Schuldnerberatungsstellen auswählen:

  • Arbeiterwohlfahrt Chemnitz e. V., Heinrich-Zille-Straße 16, 09111 Chemnitz, Tel.: 0371 273269-40
  • Caritasverband Chemnitz e. V., Ludwig-Kirsch-Straße 13, 09130 Chemnitz. Tel.: 0371 43208-20 /-26 /-27

Der Zugang zur Schuldnerberatungsstelle ist für eine Grundberatung kostenfrei. Für die Inanspruchnahme weiterführender Schuldnerberatung benötigt der Schuldner einen Bewilligungsbescheid des Sozialamtes über die Übernahme der Kosten.
Die Abrechnung des Entgeltes für die Schuldnerberatung erfolgt direkt zwischen Schuldnerberatungsstelle und Leistungsträger (Sozialamt).
Grundberatung - antragsfrei (Vorsprache in der Schuldnerberatungsstelle)
  • Antrag auf Schuldnerberatung (Original)
    Das Antragsformular wird in der Schuldnerberatungsstelle vor Ort erstellt.
  • Unterlagen über Schuldverhältnisse (Original)
  • Einkommensnachweise (Original)
  • Vermögensnachweise (Original)
    z. B. Kontoauszüge, Sparbuch, Bausparvertrag, alle Arten von Geldanlagen, Lebens-/ Rentenversicherung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-5515

Antwortdokumente:

  • Bewilligungsbescheid für weiterführende Schuldnerberatung


Zustellung:

  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
variabel, in Abhängigkeit von der Verschuldungssituation und den erforderlichen Maßnahmen
6 Monate (die tatsächliche Bearbeitungszeit ist jedoch weitaus kürzer)
  • § 16a Nr. 2 SGB II
  • § 11 Abs. 3 SGB XII

Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.

Bei Antragstellung auf weiterführende Schuldnerberatung ist nach Terminvereinbarung eine persönliche Vorsprache im Sozialamt erforderlich.