Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Schwerbehinderung: Verlängerung der Gültigkeit/ Verlust des Schwerbehindertenausweises


Als schwerbehindert gelten Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent. Sie haben Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.

Der Schwerbehindertenausweis ist bei Kindern und Jugendlichen zu befristen und wenn die Aussicht auf Besserung bzw. Heilungsbewährung der Gesundheitsstörung besteht.

Der Antrag zur Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises ist beim Sozialamt, Abteilung Soziale Leistungen, Sachgebiet Schwerbehindertenrecht/ Landesblindengeld der Stadt Chemnitz schriftlich, telefonisch oder persönlich zu stellen.

Bis zum Ablauf des dritten Monats nach Unanfechtbarkeit einer Entscheidung über den Wegfall der Voraussetzungen kann ein neuer Ausweis ausgestellt werden.

Es fallen keine Gebühren an.
  • Antrag auf Neuausstellung des Schwerbehindertenausweises (Original)
  • Lichtbild (Original)
    Erforderlich bei Ausweisausstellung nach Abschluss des Feststellungsverfahrens, Ausweisneuausstellung in Folge von Verlust oder Zuzug und soweit das 10. Lebensjahr vollendet wurde. Ein Lichtbild ist entbehrlich, wenn nach dem 01.01.2014 bereits ein Lichtbild hinterlegt wurde.
  • Gültiger Aufenthaltstitel (Kopie)
    Nur erforderlich bei ausländischer Staatsbürgerschaft.
  • Personalausweis bzw. Reisepass (Original)
    Nur erforderlich bei persönlicher Vorsprache in der Behörde.
  • Vollmacht/ Betreuungsurkunde (Kopie)
    Nur erforderlich bei Vorsprache von bevollmächtigten (Vollmacht) bzw. gesetzlichen (Betreuungsurkunde) Vertreter.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post

Hilfe bei der Beantragung:
  • Servicetelefon Schwerbehindertenrecht: 0371 488-5055

  • Behördenrufnummer 115 (Montag bis Freitag 08:00 - 18:00 Uhr)
Antwortdokumente:
  • Informationsschreiben über Verlängerung des Schwerbehindertenausweises
  • Schwerbehindertenausweis

Zustellung:
  • per Post
Die Zusendung des Schwerbehindertenausweises erfolgt bei Vorliegen der erforderlichen Unterlagen innerhalb einiger Tage.
  • SGB IX
  • SGB X
  • SchwbAwV
  • VersMedV
  • LBlindG

Bei Verlust des Schwerbehindertenausweises bringen Sie bitte ein Passbild mit. Wurde Ihnen nach dem 1. Januar 2014 bereits ein neuer Schwerbehindertenausweis im Chipkartenformat ausgestellt, ist die Vorlage eines Passbildes entbehrlich. Ihnen wird kostenfrei ein neuer SBA innerhalb einiger Tage zugesandt.

Bei Zuzug nach Chemnitz benötigt das Sozialamt die neue und die alte Anschrift sowie Name und Anschrift des bisher zuständigen Versorgungsamtes. Die Unterlagen werden von der bisher zuständigen Behörde abgefordert und Antragsteller erhalten eine Information über den Akteneingang. Ggf. ist die Ausstellung eines neuen Schwerbehindertenausweises erforderlich.

Bei Umzug innerhalb von Chemnitz ist eine telefonische Mitteilung ausreichend. Bei Umzügen in eine andere Stadt ist eine schriftliche Mitteilung erforderlich.

Wie lange wird mein Schwerbehindertenausweis verlängert, wenn ein Nachprüfungsverfahren anhängig ist?

Die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises wird in Abhängigkeit vom Bearbeitungsstand des Nachprüfungsverfahrens bestimmt. Ein neu auszustellender Schwerbehindertenausweis ist bis zu einem Kalenderjahr länger gültig.

Wann muss ich meinen Schwerbehindertenausweis nach Unanfechtbarkeit einer Entscheidung über den Wegfall der Voraussetzungen zurückgeben?

Der Schwerbehindertenausweis muss nach Ablauf von drei Kalendermonaten nach Eintritt der Unanfechtbarkeit zurückgegeben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist eine Gültigkeitsverlängerung möglich.

Wie erfolgt die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises bei Kindern?

Für schwerbehinderte Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird die Gültigkeitsdauer längsten bis zum Ende des Kalendermonats befristet, in dem das 10. Lebensjahr vollendet wird. Ein Lichtbild ist vor Vollendung des 10. Lebensjahres noch nicht erforderlich.

Für schwerbehinderte Kinder im Alter zwischen 10 und 15 Jahren wird die Gültigkeitsdauer des Ausweises bis längstens zum Ende des Kalendermonats befristet, in dem das 20. Lebensjahr vollendet wird.

Kann mein Lichtbild auf dem bisherigen Ausweis für einen neuen Schwerbehindertenausweis wieder verwendet werden? Ist der Ausweis auch ohne Lichtbild gültig?

Ja. Das Lichtbild wird gespeichert.

Ja. Bei schwerbehinderten Menschen, die das Haus nicht oder nur mit fremder Hilfe eines Krankenwagens verlassen können, ist der Ausweis auf Antrag ohne Lichtbild auszustellen.

Wie zeitig vor Ablauf der Gültigkeit des Ausweises muss/ kann ich die Verlängerung beantragen?

Die Verlängerung des Schwerbehindertenausweises sollte spätestens einen Monat und frühestens drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit beantragt werden.