Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Schüler: Unterstützung bei notwendiger außerhäuslicher Unterbringung während des Berufsschulunterrichts beantragen
Erstattungsvoraussetzungen:
- Der Hauptwohnsitz des Schülers liegt in der Stadt Chemnitz.
- Der Schüler muss sich in einem Berufsausbildungsverhältnis befinden und eine Klasse mit einem von der Schulaufsichtsbehörde festgelegten Einzugsbereich besuchen.
Erfasst sind auch Schüler, die aufgrund einer Vereinbarung zwischen Sächsischen Ministerium für Kultus und Sport (SMK) und dem jeweiligen Land eine Berufsschulklasse außerhalb des Freistaates Sachsen besuchen. - tägliche Gesamtwegezeit zwischen Hauptwohnsitz und Schule, einschließlich Wartezeiten bei Nutzung der zeitlich günstigsten Verkehrsverbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, von mind. 180 Minuten, bei Schülern mit Behinderung mind. 130 Minuten
Schüler mit einem Abschluss der Sekundarstufe II, mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und Teilnehmer an Umschulungsmaßnahmen haben keinen Anspruch auf Unterstützung.
Die Unterstützung beträgt 8,00 Euro pro Unterrichtstag als Festbetrag und wird auch für unterrichtsfreie Tage sowie An- und Abreisetage gewährt, wenn die auswärtige Unterbringung an diesen Tagen unzumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn die An- oder Abreise am Unterrichtstag in einem Zeitraum vor 5.00 Uhr oder nach 20.00 Uhr fallen würde.
Andere für die Unterkunft gewährte Leistungen aus öffentlichen Mitteln werden in voller Höhe angerechnet. Die Berufsausbildungsbeihilfe wird nicht angerechnet.
Formulare
Downloads
- Antrag auf Gewährung einer Unterstützung für erhöhte Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung während des Berufsschulunterrichtes (Original)
-
Ausbildungsvertrag
(Kopie)
Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit früherem Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist. -
Nachweis über die zeitlich günstigste Verkehrsverbindung
(Kopie)
Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit früherem Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist. -
Nachweis zu den Zeugnissen bzw. Abschlüssen nach Punkt 6
(Kopie)
Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit früherem Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist. -
Blockplan
(Kopie)
Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit früherem Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist. - Nachweis über die Inanspruchnahme der auswärtigen Unterbringung (Kopie)
-
Nachweis der Behinderung
(Kopie)
Nur erforderlich, wenn eine Behinderung vorliegt.
Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit früherem Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist. -
Nachweis über andere Leistungen aus öffentlichen Mitteln
(Kopie)
Nur erforderlich, wenn entsprechende Leistungen bezogen werden.
Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit früherem Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist. -
Genehmigung des Besuchs einer anderen Fachklasse
(Kopie)
Nur erforderlich, soweit zutreffend.
Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit früherem Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist. -
Bescheid über Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
(Kopie)
Nur erforderlich bei Antrag auf Abschlagszahlung.
Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit früherem Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist. -
Nachweis zur Notwendigkeit der Inanspruchnahme der auswärtigen Unterbringung
(Kopie)
Nur erforderlich bei Nichtteilnahme am Unterricht.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-4025
- Fax: 0371 488-4097
Antwortdokumente:
- Genehmigungs- bzw. Ablehnungsbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- Sächsische Unterbringungsverordnung (SächsUVO)
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Chemnitz, Markt 1, 09111 Chemnitz oder bei jeder anderen Dienststelle oder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzulegen.
Im Widerspruchsverfahren werden Kosten erhoben.