Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Schüler: Unterstützung bei notwendiger außerhäuslicher Unterbringung während des Berufsschulunterrichts beantragen


Erstattungsvoraussetzungen:

  • Der Hauptwohnsitz des Schülers liegt in der Stadt Chemnitz.
  • Der Schüler muss sich in einem Berufsausbildungsverhältnis befinden und eine Klasse mit einem von der Schulaufsichtsbehörde festgelegten Einzugsbereich besuchen.
    Erfasst sind auch Schüler, die aufgrund einer Vereinbarung zwischen Sächsischen Ministerium für Kultus und Sport (SMK) und dem jeweiligen Land eine Berufsschulklasse außerhalb des Freistaates Sachsen besuchen.
  • tägliche Gesamtwegezeit zwischen Hauptwohnsitz und Schule, einschließlich Wartezeiten bei Nutzung der zeitlich günstigsten Verkehrsverbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln, von mind. 180 Minuten, bei Schülern mit Behinderung mind. 130 Minuten

Schüler mit einem Abschluss der Sekundarstufe II, mit Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und Teilnehmer an Umschulungsmaßnahmen haben keinen Anspruch auf Unterstützung.

Die Unterstützung beträgt 8,00 Euro pro Unterrichtstag als Festbetrag und wird auch für unterrichtsfreie Tage sowie An- und Abreisetage gewährt, wenn die auswärtige Unterbringung an diesen Tagen unzumutbar ist. Dies ist der Fall, wenn die An- oder Abreise am Unterrichtstag in einem Zeitraum vor 5.00 Uhr oder nach 20.00 Uhr fallen würde.

Andere für die Unterkunft gewährte Leistungen aus öffentlichen Mitteln werden in voller Höhe angerechnet. Die Berufsausbildungsbeihilfe wird nicht angerechnet.

Es fallen keine Kosten an.
  • Antrag auf Gewährung einer Unterstützung für erhöhte Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung während des Berufsschulunterrichtes (Original)
  • Ausbildungsvertrag (Kopie)
    Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit früherem Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist.
  • Nachweis über die zeitlich günstigste Verkehrsverbindung (Kopie)
    Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit früherem Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist.
  • Nachweis zu den Zeugnissen bzw. Abschlüssen nach Punkt 6 (Kopie)
    Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit früherem Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist.
  • Blockplan (Kopie)
    Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit früherem Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist.
  • Nachweis über die Inanspruchnahme der auswärtigen Unterbringung (Kopie)
  • Nachweis der Behinderung (Kopie)
    Nur erforderlich, wenn eine Behinderung vorliegt.
    Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit früherem Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist.
  • Nachweis über andere Leistungen aus öffentlichen Mitteln (Kopie)
    Nur erforderlich, wenn entsprechende Leistungen bezogen werden.
    Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit früherem Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist.
  • Genehmigung des Besuchs einer anderen Fachklasse (Kopie)
    Nur erforderlich, soweit zutreffend.
    Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit früherem Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist.
  • Bescheid über Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe (Kopie)
    Nur erforderlich bei Antrag auf Abschlagszahlung.
    Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit früherem Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist.
  • Nachweis zur Notwendigkeit der Inanspruchnahme der auswärtigen Unterbringung (Kopie)
    Nur erforderlich bei Nichtteilnahme am Unterricht.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-4025
  • Fax: 0371 488-4097

Antwortdokumente:

  • Genehmigungs- bzw. Ablehnungsbescheid


Zustellung:

  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
ca. 8 Wochen
  • Sächsische Unterbringungsverordnung (SächsUVO)

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Chemnitz, Markt 1, 09111 Chemnitz oder bei jeder anderen Dienststelle oder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzulegen.
Im Widerspruchsverfahren werden Kosten erhoben.