Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Schüler: Unterstützung für Internatsschüler bei notwendiger außerhäuslicher Unterbringung beantragen
Erstattungsvoraussetzungen
- Hauptwohnsitz des Schülers liegt in der Stadt Chemnitz
- Unterbringung in einem der Schule zugeordnetem Internat gemäß § 2 Abs. 1 SächsUVO
- tägliche Gesamtwegezeit zwischen Hauptwohnsitz und Schule, einschließlich Wartezeiten bei Nutzung der zeitlich günstigsten Verkehrsverbindung, von mind. 120 Minuten, bei Schülern mit Behinderung mind. 90 Minuten
Dies gilt nicht für Schüler des Landesgymnasiums St. Afra zu Meißen und des Landesgymnasiums für Musik "Carl Maria von Weber" Dresden.
Die Unterstützung beträgt 165,00 EUR pro Monat als Festbetrag.
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden ab einer Höhe, die den Betrag von 216,00 EUR/Monat übersteigt, angerechnet.
Sind die volljährigen Schüler oder bei minderjährigen Schülern die Eltern Empfänger von Sozialhilfe oder ALG II, erhält der Antragsteller auf Antrag und nach Vorlage des entsprechenden Bescheides eine zusätzliche Unterstützung von max. 100,00 EUR pro Monat, jedoch max. in Höhe des verbleibenden Restbetrages zwischen 165,00 EUR und den tatsächlich anfallenden und nachgewiesenen Kosten (Sozialstipendium).
Formulare
Downloads
- Antrag auf Gewährung einer Unterstützung für erhöhte Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger Unterbringung in einem der Schule (Gymnasium, Mittelschule) zugeordneten Internat (Original)
-
Nachweis über die zeitlich günstigste Verkehrsverbindung
(Kopie)
Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit einem früheren Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist. -
Leistungen nach dem BAföG: Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid
(Kopie)
Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit einem früheren Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist. -
Nachweis bei Behinderung
(Kopie)
Nur erforderlich, wenn eine Behinderung vorliegt.
Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit einem früheren Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist. -
Bescheid über Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
(Kopie)
Nur bei Beantragung von Abschlagszahlung bzw. des Sozialstipendiums erforderlich.
Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit einem früheren Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist. -
Miet- und Verpflegungsvertrag
(Kopie)
Nur erforderlich im Erstantrag bzw. am Anfang jedes Schuljahres.
Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit einem früheren Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist. -
Nachweis über die Zahlung der Unterkunfts- und Verpflegungskosten
(Kopie)
Nur bei Abrechnung Abschlagszahlung bzw. bei Beantragung des Sozialstipendium und nur wenn die Unterstützung für einen Monat beantragt wird, in dem kein Schulbesuch erfolgte.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-4025
- Fax: 0371 488-4097
Antwortdokumente:
- Genehmigungs- bzw. Ablehnungsbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- Sächsische Unterbringungsverordnung (SächsUVO)
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Chemnitz, Markt 1, 09111 Chemnitz oder bei jeder anderen Dienststelle oder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzulegen.
Im Widerspruchsverfahren werden Kosten erhoben.