Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Schüler: Unterstützung für Internatsschüler bei notwendiger außerhäuslicher Unterbringung beantragen


Erstattungsvoraussetzungen

  • Hauptwohnsitz des Schülers liegt in der Stadt Chemnitz
  • Unterbringung in einem der Schule zugeordnetem Internat gemäß § 2 Abs. 1 SächsUVO
  • tägliche Gesamtwegezeit zwischen Hauptwohnsitz und Schule, einschließlich Wartezeiten bei Nutzung der zeitlich günstigsten Verkehrsverbindung, von mind. 120 Minuten, bei Schülern mit Behinderung mind. 90 Minuten
    Dies gilt nicht für Schüler des Landesgymnasiums St. Afra zu Meißen und des Landesgymnasiums für Musik "Carl Maria von Weber" Dresden.

Die Unterstützung beträgt 165,00 EUR pro Monat als Festbetrag.

Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden ab einer Höhe, die den Betrag von 216,00 EUR/Monat übersteigt, angerechnet.

Sind die volljährigen Schüler oder bei minderjährigen Schülern die Eltern Empfänger von Sozialhilfe oder ALG II, erhält der Antragsteller auf Antrag und nach Vorlage des entsprechenden Bescheides eine zusätzliche Unterstützung von max. 100,00 EUR pro Monat, jedoch max. in Höhe des verbleibenden Restbetrages zwischen 165,00 EUR und den tatsächlich anfallenden und nachgewiesenen Kosten (Sozialstipendium).

Es fallen keine Kosten an.
  • Antrag auf Gewährung einer Unterstützung für erhöhte Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger Unterbringung in einem der Schule (Gymnasium, Mittelschule) zugeordneten Internat (Original)
  • Nachweis über die zeitlich günstigste Verkehrsverbindung (Kopie)
    Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit einem früheren Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist.
  • Leistungen nach dem BAföG: Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid (Kopie)
    Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit einem früheren Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist.
  • Nachweis bei Behinderung (Kopie)
    Nur erforderlich, wenn eine Behinderung vorliegt.
    Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit einem früheren Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist.
  • Bescheid über Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe (Kopie)
    Nur bei Beantragung von Abschlagszahlung bzw. des Sozialstipendiums erforderlich.
    Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit einem früheren Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist.
  • Miet- und Verpflegungsvertrag (Kopie)
    Nur erforderlich im Erstantrag bzw. am Anfang jedes Schuljahres.
    Kann im Folgeantrag entfallen, wenn das Dokument bereits mit einem früheren Antrag eingereicht wurde und danach keine Änderung eingetreten ist.
  • Nachweis über die Zahlung der Unterkunfts- und Verpflegungskosten (Kopie)
    Nur bei Abrechnung Abschlagszahlung bzw. bei Beantragung des Sozialstipendium und nur wenn die Unterstützung für einen Monat beantragt wird, in dem kein Schulbesuch erfolgte.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post


Hilfe bei der Beantragung:

  • Telefon: 0371 488-4025
  • Fax: 0371 488-4097

Antwortdokumente:

  • Genehmigungs- bzw. Ablehnungsbescheid


Zustellung:

  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
ca. 8 Wochen
  • Sächsische Unterbringungsverordnung (SächsUVO)

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Chemnitz, Markt 1, 09111 Chemnitz oder bei jeder anderen Dienststelle oder Bürgerservicestelle der Stadt Chemnitz einzulegen.
Im Widerspruchsverfahren werden Kosten erhoben.