Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Ausnahmegenehmigung beantragen
Ausnahmen vom Sonn- u. Feiertagsfahrverbot für LKW über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht sowie für Anhänger hinter LKW bedürfen einer Genehmigung.
Vom Fahrverbot ausgenommen sind Transporte von Frischmilcherzeugnissen, frischem Fleisch, frischen Fischen sowie Obst und Gemüse.
Eine Ausnahmegenehmigung wird weiterhin nicht benötigt für:
- Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,
- Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
- Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie. z.B. Ausstellungsfahrzeuge, Film- u. Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (Schaustellerfahrzeuge auch mit Anhänger),
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen
- Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
- Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- u. Freizeitzwecken hinter LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.
Hinweis:
Feiertage im Sinne der Vorschrift in Sachsen sind: Neujahr (1.1.), Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit (1. Mai), Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der deutschen Einheit (3. Oktober), Reformationstag (31.10) sowie der 1. und 2. Weihnachtsfeiertag.
Formulare
Downloads
Rechtsgrundlage:
§§ 1 und 9 VwKG i.V.m. § 1 GebOSt
Zahlungsweise:
- per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung (Original)
- Fracht- und Begleitpapiere (Kopie)
- Fahrzeugscheine (Kopie)
-
Dringlichkeitsbescheinigung
(Kopie)
Nur erforderlich bei Dauergenehmigungen. -
Bescheinigung der für den Versandort zuständigen Güterabfertigung der Deutschen Bahn über die Unmöglichkeit der fristgerechten Schienenbeförderung
(Kopie)
Nur erforderlich, wenn Schienenbeförderung in Betracht kommt. -
Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle für Ladungen auf Lastkraftwagen
(Kopie)
Nur erforderlich bei grenzüberschreitendem Verkehr.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Antwortdokumente:
- Genehmigungs- und Gebührenbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- in besonders dringenden Fällen vorab per Fax
3 Monate
Rechtsgrundlage:
§ 42a VwVfG
- § 30 Abs. 3 StVO
Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.