Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Spontanparty anzeigen


Wer die Durchführung einer kurzfristig organisierten, nichtkommerziellen und unpolitischen Veranstaltung im öffentlichen Raum plant, kann dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Als Veranstaltungsort stehen neben dem Richard-Hartmann-Platz die Grillflächen "Stadtparkkippe","Park Kappel" und "Im Uferpark" zur Auswahl.
Die Anzeige muss spätestens zwei Werktage (freitags spätestens 12:00 Uhr) vor dem geplanten Termin vorliegen.

Die erwartete Besucheranzahl ist für die Grillplätze auf maximal 300 und für den Richard-Hartmann-Platz auf maximal 500 begrenzt. Die Veranstaltung muss spätestens 22:00 Uhr beendet werden.
Für die Bereitstellung von ausreichend Toiletten ist der Veranstalter verantwortlich. (Die am R.-Hartmann-Platz existierenden Toiletten im Funktionsgebäude sind nur nutzbar, wenn bis Freitag 12:00 Uhr vom Veranstalter der Schlüssel im Raum 3.059 abgeholt wird.)
Durch eine geeignete Eigenüberwachung mittels Messgerät ist sicher zu stellen, dass an der nächsten Wohnbebauung der zulässige Immissionswert von 70 dB(A) eingehalten wird. Anfallende Verunreinigungen sind nach der Veranstaltung bis spätestens 10:00 Uhr des Folgetages zu entfernen.

Für die Nutzung der Fläche müssen entsprechend der geltenden Satzungen Nutzungsgebühren bezahlt werden. Diese Gebühren bewegen sich zwischen 0,10 und 0,50 EUR pro Quadratmeter je nach genutzter Fläche.
  • Anzeige über die geplante Durchführung einer spontanen Party (Original)

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • schriftlich per Post
  • schriftlich per Fax
  • per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format


Weitere Hinweise:

  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.


Hilfe bei der Beantragung:

Antwortdokumente:

  • Gebührenbescheid


Zustellung:

  • grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
umgehend; eine schriftliche Anzeigebestätigung wird nicht erteilt
  • § 2 Abs. 4 und § 3 Abs. 4 Grünanlagensatzung
  • § 1 Abs. 3 Grünanlagengebührensatzung
  • § 1 Abs. 2 Entgeltordnung der Stadt Chemnitz für die Nutzung von Marktflächen, des Festplatzes und der markttechnischen Anlagen

Dürfen Eintrittsgelder oder Spenden zur Deckung der Kosten vor Ort erhoben werden?

Nein. Bei Erhebung von wie auch immer genannten Eintrittsgeldern liegt eine kommerzielle Veranstaltung vor. Diese sind mindestens 4 Wochen zuvor mit dem Formular "Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung" anzuzeigen.


Können auch auf anderen öffentlichen Flächen Spontanpartys durchgeführt werden?

Nein. Es sind nur die im Anzeigeformular genannten Flächen dafür nutzbar.