Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Selbsthilfegruppen: Förderung beantragen
Das Gesundheitsamt fördert die Arbeit von Selbsthilfegruppen. Förderarten sind eine Starthilfeförderung bei Neugründung einer Selbsthilfegruppe, eine indirekte Förderung bei bestehenden Selbsthilfegruppen (z. B. Überlassung von Räumlichkeiten der Stadt zur Nutzung), eine Grundförderung (max. 3 Jahre) und eine evtl. Folgeförderung bei Ablauf der Grundförderung.
Es werden folgende Bereiche laut Förderrichtlinie vom Gesundheitsamt gefördert:
- Behinderung,
- Alter,
- frauenspezifische Problemlagen sowie
- sonstige besondere soziale Schwierigkeiten (z. B. infolge Migrationserfahrungen),
- chronische Erkrankungen,
- psychische und psychosoziale Probleme sowie
- Suchtprobleme.
- Antrag auf Förderung von Selbsthilfegruppen (Original)
- Registrierung bei der KISS und jährliche Aktualisierung
- Vereinbarung der Mitglieder zu Ziel, Zweck und Arbeitsweise der SHG mit Benennung der beiden Verantwortungsträger
- kurze Darstellung der geplanten Inhalte im beantragten Jahr
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5345
- Fax: 0371 488-5399
Antwortdokumente:
- Zuwendungsbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- Fachförderrichtlinie Selbsthilfe