Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Sportstättennutzung für eine Veranstaltung mit Besuchern beantragen
Die Sportobjekte der Stadt Chemnitz können für Sportveranstaltungen und Sonderveranstaltungen - Sondernutzungen - zur Verfügung gestellt werden
Eine Sondernutzung ist nur in Ausnahmefällen, nach eingehender Prüfung durch die Stadt Chemnitz und vorbehaltlich aller dafür erforderlichen Genehmigungen möglich.
Der Antrag auf Sondernutzung einer Sportstätte muss frühzeitig, spätestens jedoch bis 6 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin erfolgen.
Formulare
Downloads
- Antrag zur Benutzung von Objekten des Sportamtes der Stadt Chemnitz (Original)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragstellung für Vereine muss über den Vorstand erfolgen
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
Weitere Hinweise:
- Es muss eine vollständige Postanschrift angegeben werden.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5238 (Frau Rudolph)
- E-Mail: r.rudolph@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Nutzungsbescheid
- Änderungsbescheid
- Gebührenbescheid
- bzw. Sondervertrag
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Die Anträge sollten bis zum 30. April eines jeden Jahres für das kommende Schuljahr gestellt werden. Es sind aber auch Nachbeantragungen möglich, soweit den Terminen keine anderweitige Nutzung im Wege steht.