Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Vollstreckungsaufschub mit Ratenzahlung beantragen
Zur Vermeidung kostenpflichtiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nach einer Mahnung des Kassen- und Steueramtes können Zahlungspflichtige, sofern sie aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht zur Zahlung der fälligen Forderung in der Lage sind, einen Vollstreckungsaufschub mit Ratenzahlung beantragen.
Ein Vollstreckungsaufschub mit Ratenzahlung kann auf Antrag hin gewährt werden, sofern dies die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen erfordern. Die aktuelle Situation des Zahlungspflichtigen ist im Antrag darzustellen und mit aussagekräftigen Belegen nachzuweisen.
Hinweis:
Sofern eine Ratenzahlung bereits vor Mahnung beantragt werden soll, ist ein formloser Antrag auf Stundung mit Ratenzahlung bei dem Amt der Stadt Chemnitz einzureichen, welches die Forderung festgesetzt hat.
- Überweisung
- bar
- EC-Karte
- Antragsformular (Original)
-
Einkommensnachweise (Entgeltabrechnung, Bescheid des Leistungserbringers)
(Kopie)
Nur erforderlich, falls vorhanden. -
Ausgabennachweise (Kontoauszug, Verträge)
(Kopie)
Nur erforderlich, falls vorhanden.
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-2121
- Fax: 0371 488-2199
- E-Mail: vollstreckung@stadt-chemnitz.de
- Bescheid über die Bewilligung eines Vollstreckungsaufschubes mit Ratenzahlung
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- § 16 Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz i. V. m.
- §§ 249 ff. und 258 Abgabenordnung