Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Verkaufserlaubnis aus besonderem Anlass beantragen
Für jedes gewerbliche Handeln bedarf es einer Gewerbeanmeldung. Außerhalb der angezeigten stehenden gewerblichen Niederlassung kann eine gewerbliche Tätigkeit über eine Reisegewerbekarte erfolgen.
Ist man nicht im Besitz einer Reisegewerbekarte und möchte trotzdem kurzfristig, nur vorübergehend aus besonderem Anlass, bzw. im Rahmen von Veranstaltungen, einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen (außer Gastronomie), so ist dies über die Ausnahmeregelung im § 55a der Gewerbeordnung möglich.
Diese Verkauserlaubnis ist nur im beantragten/festgelegten Rahmen und zeitlich nur für die Dauer des besonderen Anlasses gültig.
Sollte es sich um eine kurzzeitige Tätigkeit im Gastronomiegewerbe handeln so bedarf dies einer "Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes".
Formulare
je nach Zeitaufwand
Rechtsgrundlage:
Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) in der jeweils gültigen Fassung
- per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verkauf von Waren aus besonderem Anlass (§ 55 a GewO) (Original)
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3118
- E-Mail: jeanette.schmiedel@stadt-chemnitz.de
- Genehmigungs- und Gebührenbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- alternativ kann bei der Antragstellung vereinbart werden, dass die Antwortdokumente persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden
- § 55 a Gewerbeordnung (GewO)
Gegen den Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden.