Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Wohnberatung für Menschen im Alter
Ausführliche, individuelle und trägerneutrale Beratung zu Angeboten und Leistungen der verschiedenen Wohnformen.
Unterstützung bei der Antragsstellung bezüglich wohnumfeldverbessernden Maßnahmen und bei Anträgen zur Richtlinie Wohnraumanpassung.
Für ein persönliches Gespräch ist vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
- Telefon: 0371 488-5555
- Fax: 0371 488-5098
- E-Mail: sozialer-dienst-erwachsene@stadt-chemnitz.de
- § 71 SGB XII
Wo finde ich Angebote zu "Wohnen im Alter"?
Was kostet das Seniorenwohnen oder Betreutes Wohnen?
Die Kosten sind wie auch auf dem "normalen" Wohnungsmarkt sehr verschieden. Der Kaltmietpreis ist abhängig von Leistungsangebot und Ausstattung der Anlage. Genaue Angaben erfährt man beim jeweiligen Träger oder Vermieter.
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Wird ein Pflegebedürftiger zu Hause gepflegt, kann man neben Pflegehilfsmitteln auch Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Nach § 40 Abs. 4 SGB XI können diese gewährt werden, wenn sie bei einem Pflegebedürftigen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes erforderlich sind. Unter wohnumfeldverbessernde Maßnahmen fallen entweder Umbaumaßnahmen oder technische Hilfen im Haushalt, die meist auch eine Barrierefreiheit im Haus oder der Wohnung schaffen.
Insgesamt dürfen die Zuschüsse einen Betrag von 4.000 Euro je Pflegebedürftigen nicht übersteigen und sind unter Berücksichtigung der Kosten der wohnumfeldverbessernden Maßnahme festzulegen. Voraussetzung ist immer ein Pflegegrad. Mit der Höherstufung in einen höheren Pflegegrad wird erneut der Zuschuss von 4.000 Euro gewährt.
Beispiele für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:
- Badumbau (Tausch von Wanne gegen Dusche)
- Verbreiterung der Türen
- Entfernung von Schwellen und anderen Bodenunebenheiten
- Fenstergriffe in Greifhöhe bringen
- Fernbedienung für Lichtschalter und Rollläden ermöglichen
- Treppen- oder Sitzlift und Rampen installieren