Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Zuwendung aus Mitteln des Lokalen Aktionsplanes für Toleranz und Demokratie beantragen
Die Stadt Chemnitz gewährt Zuwendungen für Projekte und Maßnahmen, die die demokratische Kultur in Chemnitz fördern und die freiheitlich-demokratische Grundordnung stärken.
Sie finden hier Informationen zur Beantragung und zur Abrechnung der Zuwendungen.
Siehe auch:
https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/unsere-stadt/ordnung-und-sicherheit/demokratiefoerderung/koordinierungsstelle-lap/index.html
-
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Lokalen Aktionsplanes für Toleranz und Demokratie
(Original)
Anträge können nur von zuwendungsfähigen Antragstellern entsprechend Förderrichtlinie entgegengenommen werden. - ausführliche Projektdarstellung (Original)
- Veranstaltungsprogramm ggf. mit Zeitplan (Original)
- Begründung für die Antragstellung im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes (Original)
- Kooperationsvereinbarungen (Original)
-
Verwendungsnachweis
(Original)
6 Wochen nach Beendigung des Projektes einzureichen !
- Fragebogen (Original)
- evtl. Nachweis ehrenamtliche Tätigkeit (Original)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- eingetragene Vereine und Verbände
- staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften
- nichtstaatliche gemeinnützige Organisationen
- natürliche Personen, welche das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben
- politische Jugendorganisationen
- staatliche Institutionen, die auf dem zu fördernden oder ähnlichen Gebieten tätig sind
Antragstellung durch die jeweils vertretungsberechtigte Person nach BGB
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- Beachtung der Förderkriterien der Förderrichtlinie
- Antrag muss von vertretungsberechtigter Person unterschrieben sein
- Antragsunterlagen müssen zu den bekannt gegebenen Fristen in der Koordinierungsstelle vorliegen
- Antrag kann persönlich abgegeben werden
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-1934
- Telefon: 0371 488-1932 (Verwendungsnachweis)
- Fax: 0371 488-1993
Antwortdokumente:
- Eingangsbestätigung
- Ablehnungsbescheid
- Zuwendungsbescheid
- Aufforderung zur Überarbeitung
Verwendungsnachweis:
- Schreiben über Prüfung
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
Entscheidung zu den Anträgen: nach der jeweiligen Sitzung des Begleitausschusses
- Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Förderung von Projekten im Rahmen des Lokalen Aktionsplanes für Demokratie, Toleranz und für ein weltoffenes Chemnitz
- Geschäftsordnung für den Begleitausschuss des Lokalen Aktionsplanes der Stadt Chemnitz für Demokratie, Toleranz und für ein weltoffenes Chemnitz
- Lokaler Aktionsplan für Demokratie, Toleranz und für ein weltoffenes Chemnitz
- Zielpyramide