Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Bauen: Nachweis der ausreichenden Löschwasserbereitstellung beantragen
Zu den Bauvorlagen im Baugenehmigungsverfahren gehört bis auf wenige Ausnahmefälle der Brandschutznachweis/das Brandschutzkonzept. Darin enthalten sein muss der Nachweis der ausreichenden Löschwasserbereitstellung durch die öffentliche Trinkwasserversorgung. Er beinhaltet Angaben zu den Hydrantenstandorten und zu Durchflussmengen.
Der Ersteller des Brandschutznachweises beantragt diesen Nachweis im Baugenehmigungsamt und stimmt sich gegebenenfalls mit der Feuerwehr Chemnitz ab.
Alternativ sind ab dem 01.05.2021 die Informationen zu den Hydrantenstandorten auch gebührenfrei über den Themenstadtplan auf chemnitz.de abrufbar. Eine kurze Anleitung zum Einstellen der entsprechenden Ansicht im Themenstadtplan finden sie unter "Weitere Informationen".
Formulare
Downloads
- 50,60 EUR je Nachweis
Rechtsgrundlage:
Tarifgruppe 4, Tarifnummer 8 der Verwaltungskostensatzung der Stadt Chemnitz
- Rechnung
- Antrag auf Darstellung des Erschließungszustandes Löschwasser mit Anlage (Original)
-
Aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte)
(Kopie)
auch aus dem Bauantrag möglich
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- per E-Mail durch Anhängen des ausgefüllten Formulars und der ggf. erforderlichen Unterlagen im PDF-Format
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-6371
- Fax: 0371 488-6399
- E-Mail: antragsannahme-buva@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Auskunft mit Gebührenbescheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- alternativ kann bei der Antragstellung vereinbart werden, dass die Antwortdokumente persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden
- Sächsische Bauordnung mit Durchführungsverordnung
- Verwaltungskostensatzung der Stadt Chemnitz
Gegen den Kostenbescheid kann Widerspruch eingelegt werden.
Löschwasserhydranten: Beschreibung für die Ansicht im Themenstadtplan:
- Die Homepage der Stadt Chemnitz öffnen.
- Unter "Service" (ganz unten) den Menüpunkt "Themenstadtplan" anklicken.
- Unter "Karteninhalt" auf "Zentrale Ver- und Entsorgung" das Häkchen bei "Löschwasserhydranten" setzen.
- Neben der Zeile zur Eingabe der Adresse befindet sich die Möglichkeit zum Messen der Entfernungen.
Löschwasserhydranten: Hinweise zur Ermittlung der zulässigen Hydranten:
- Die relevanten Hydranten müssen sich innerhalb von 300m zum beantragten Baugrundstück befinden
- Gemessen wird nur über öffentliche Verkehrsfläche (Straße, Fußweg, Park)
- Achtung: dabei nicht Gleisverläufe überqueren
- Es sind nur die Hydranten zu verwenden, die sich im öffentlichen Verkehrsraum befinden
- Die Angaben im Merkblatt zum "Löschwasserbedarf unter Berücksichtigung der baulichen Nutzung" sind bei der Erstellung des Brandschutznachweises zu beachten.
- Legende (farbliche Kennzeichnung):
- rosa: <24 m3/h
- gelb: 24 m3/h
- grün: 48 m3/h
- orange: 96 m3/h
- blau: 192 m3/h