Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Kindertageseinrichtungen: Gebührenübernahme beantragen
Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung werden Elternbeiträge erhoben.
Die Festsetzung erfolgt auf der Grundlage der §§ 5, 7 und 10 i. V. m. der Anlage 1 der 4. Satzung zur Änderung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Elternbeiträgen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Frühförderung, Horteinrichtungen für Kinder von Förderschulen sowie in Kindertagespflege (Satzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege) sowie §§ 3 und 4 i. V. m. den Anlagen 1 und 2 der Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Elternbeiträgen (Elternbeitragssatzung) ab 01.07.2021.
Die Sachbearbeiter/-innen der Abteilung Finanzen, Verwaltung, Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes beraten zur Antragstellung und bearbeiten die Anträge auf teilweisen oder vollständigen Erlass von Elternbeiträgen. Grundlage der Berechnung ist die jeweilige Einkommenssituation der Familie.
- Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen durch die Stadt Chemnitz (Original)
-
aktuelle Einkommensnachweise
(Kopie)
entsprechend der Einkommenssituation - Mietvertrag (Kopie)
-
Versicherungspolicen
(Kopie)
Nur erforderlich, soweit zutreffend. - Kindergeldbescheinigung (Kopie)
-
Unterhaltsfestsetzungen
(Kopie)
Nur erforderlich, soweit zutreffend. -
Ratenzahlungsvereinbahrungen
(Kopie)
Nur erforderlich, soweit zutreffend.
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
- schriftlich per Post
- schriftlich per Fax
- Der Vorgang kann auch direkt ONLINE ausgelöst werden. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-5187
- Fax: 0371 488-5193
- E-Mail: jugendamt.elternbeitraege@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Gebührenbecheid
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
- SGB VIII
- SGB XII
- SGB X
- SächsKitaG
- Satzung der Stadt Chemnitz für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
- 1. Änderung der Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Elternbeiträgen (Elternbeitragssatzung) ab 01.09.2022
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.