Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Markt: Antrag auf Zulassung zum Chemnitzer Wochenmarkt
Die Stadt Chemnitz veranstaltet gemäß des gültigen Marktkalenders und der dazugehörigen Ausschreibung Wochenmärkte.
Die Erlaubnis für Tageshändler zur Teilnahme am Wochenmarkt wird durch die zuständige Ordnungsbehörde erteilt und unterliegt den marktspezifischen Erfordernissen gem. der Marktsatzung der Stadt Chemnitz.
Es handelt sich um einen schriftlichen Verwaltungsakt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuweisung oder Beibehaltung eines bestimmten Standplatzes. Die Zuweisung ist erforderlich, um Waren auf einem regulär festgesetzten Wochenmarkt als Händler regelmäßig anbieten zu dürfen.
Formulare
Downloads
Verwaltungskosten (minimal): 18,20 Euro + MwSt. je nach Verwaltungsaufwand
Beschreibung:
2,50 Euro/qm/Tag: mindestens jedoch 5,00 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt.
Rechtsgrundlage:
- Satzung der Stadt Chemnitz für die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Marktflächen der Stadt Chemnitz
- Satzung der Stadt Chemnitz über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten
- Antrag auf Zulassung zum Chemnitzer Wochenmarkt (Original)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- schriftlich per Post
Weitere Hinweise:
- Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 488-3133
- Telefon: 0371 488-3139
- Fax: 0371 488-3291
- E-Mail: marktwesen@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- Bestätigung über die Aufnahme in die Warteliste des Wochenmarktes
Zustellung:
- grundsätzlich erfolgt die Zustellung der Antwortdokumente per Post
3 Monate
3 Monate
Rechtsgrundlage:
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- § 67 GewO
- Marktsatzung der Stadt Chemnitz