Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Wohnsitz ummelden (Wechsel des Hauptwohnsitzes)
Haben Sie in Deutschland mehrere Wohnsitze angemeldet und wollen Sie innerhalb dieser Wohnungen den Wohnungsstatus ändern, so müssen Sie dies bei der Meldebehörde der neuen Hauptwohnung melden.
Dies ist dann erforderlich, wenn sich die Kriterien, die für die Bestimmung von Haupt- und Nebenwohnung maßgeblich sind, geändert haben, z. B. durch die Verlagerung des üblichen Aufenthaltes.
Die Meldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Änderung des Wohnungsstatus erfolgen.
Telefonische Terminvereinbarung über die Behördenrufnummer 115 möglich!
Formulare
Downloads
Es fallen keine Gebühren an.
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Meldeschein
(Original)
- eigenhändig unterschrieben
- Nur erforderlich, wenn der Antragsteller nicht persönlich vorspricht.
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Personalausweis und sofern vorhanden. Reisepass
(Original)
Die Vorlage der Personalausweise aller umzumeldenden Personen im Original ist erforderlich, da in der Regel die Anschriften zu ändern sind. Bei Personalausweisen, die ab dem 01.11.2010 ausgestellt wurden ist zusätzlich die Änderung der Anschrift auf dem Chip erforderlich. Im Reisepass ist keine Änderung erforderlich, da hier nur der Wohnort eingetragen ist. -
Vollmacht
(Original)
Nur erforderlich, wenn der Antragsteller nicht persönlich vorspricht.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich ab dem 16. Lebensjahr
- Vertreter mit Vollmacht
- gesetzlicher Vertreter
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
- das Ummeldeformular wird bei der Ummeldung in der Behörde vor Ort erstellt und einschließlich der erforderlichen Unterlagen bearbeitet
- das Ummeldeformular muss grundsätzlich vom Meldepflichtigen selbst unterschrieben werden
- auch bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten muss ein durch den Meldepflichtigen eigenhändig unterschriebener Meldeschein vorgelegt werden, es sei denn, es liegt eine öffentlich beglaubigte oder notariell beurkundete Vorsorgevollmacht vor
Hilfe bei der Beantragung:
- Telefon: 0371 115
- E-Mail: meldebehoerde@stadt-chemnitz.de
Antwortdokumente:
- bestätigte Formulardurchschrift
Zustellung:
- sofortige Aushändigung
Daher müssen Sie Ihr ausgefülltes Formular persönlich bzw. durch einen Vertreter mit Vollmacht abgeben.