Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Gewerbezentralregisterauszug beantragen


Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) enthält Informationen darüber, ob eine Einzelperson oder eine juristische Person schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat.

Der Auszug kann auch als "gewerberechtliches Führungszeugnis" angesehen werden.

Ein Gewerbezentralregisterauszug wird beispielsweise im Rahmen der Prüfung der Zuverlässigkeit vor der Genehmigung eines Gewerbes verlangt.

Der Antrag ist zu stellen

  • bei natürlichen Personen bei der Meldebehörde des Wohnortes des Betroffenen
  • bei juristischen Personen bei der Meldebehörde des Sitzes der Betriebsstätte.


Der Antrag wird von dort an das Bundesamt für Justiz in Bonn zur weiteren Bearbeitung übermittelt.

Bei der Beantragung müssen Sie angeben, für welchen Zweck Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister brauchen z. B. Ausschreibung, Gewerbeerlaubnis etc. Sollte der Registerauszug an eine Behörde geschickt werden, ist deren genaue Bezeichnung bei Antragstellung mitzuteilen.

Eine elektronische Antragsstellung ist ausschließlich beim Bundesamt für Justiz möglich. Hierzu wird die Online-Ausweis-Funktion (eID) des neuen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels genutzt. Nähere Informationen und Antragstellung unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.

 

Kosten (typisch): 13,00 Euro

Rechtsgrundlage:
Justizverwaltungskostenordnung
  • Bar
  • EC-Karte: im Bürgerhaus am Wall sowie in den Bürgerservicestellen Sachsen Allee, Rabenstein, Morgenleite

 

  • Personaldokument (Original)
  • Vertretungsbefugnis (Original)
    Nur erforderlich bei juristischen Personen - Nachweis der Eigenschaft als Geschäftsführer oder bevollmächtigter Vertreter des Unternehmens.
  • Handelsregisterauszug (Original)
    Nur erforderlich bei juristischen Personen - Nachweis des Gewerbes einschließlich Registernummer und Registergericht.
  • Gewerbeanmeldung

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • gesetzlicher Vertreter


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten

 

Die elektronische Antragstellung ist ausschließlich beim Bundesamt für Justiz möglich. Hierzu wird die Online-Ausweis-Funktion (eID) des neuen Personalausweises oder des elektronischen Aufenthaltstitels genutzt.

Nähere Informationen und Antragstellung unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.

Bei weiteren Fragen zur elektronischen Antragstellung wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Justiz
Telefon: +49 228 99 410-5550 (Montag - Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr, Freitag 08:00 - 14:00 Uhr),
E-Mail: registerauskunft-online@bfj.bund.de

Über folgenden Link gelangen Sie zum Kontaktformular:
https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/form/display.do?%24context=4756897CD44AB10C1A5D

Antwortdokumente:

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister


Zustellung:

  • Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister wird dem Betroffenen bzw. dem Unternehmen zu-gesandt.
  • Auszüge aus dem Gewerbezentralregister, die zur Vorlage bei Behörden bestimmt sind, werden dieser direkt zugesandt.
ca. 1 Woche
  • § 150 Gewerbeordnung

Hinweise zum Antragsverfahren und weitere Informationen zum Auszug aus dem Gewerbezentralregister finden Sie unter www.bundesjustizamt.de.