Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister beantragen
Für Eheschließungen, die bereits beurkundet sind, können die Ausstellung der Eheurkunde oder eine beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister erfolgen. Die Eheurkunde bzw. beglaubigte Ablichtung wird immer bei dem Standesamt ausgestellt, wo die Eheschließung stattfand.
Es sind die Fortführungsfristen zu beachten. Das Eheregister verbleibt 80 Jahre im Standesamt (taggenau). Anschließend ist das Stadtarchiv zuständig.
1 Urkunde bzw. beglaubigte Registerabschrift: 15,00 Euro
jede weitere Ausfertigung bei gleichzeitiger Beantragung: 7,00 Euro
Die Gebühren richten sich nach dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis.
Der Versand der Unterlagen erfolgt mittels einfachem Brief. Für gesondert gewünschte Versandarten entstehen ggf. entsprechende Auslagen,.
Weitere Kosten können bei der Inanspruchnahme von Diensten verschiedener Drittanbieter entstehen.
- Barzahlung
- EC-Karte
- Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides (bei Beantragung per Post oder online)
- Antrag (Original)
- Personalausweis bzw. Reisepass (Kopie)
-
Nachweis berechtigtes Interesse
(Original)
Das berechtigte Interesse muss nur dann nachgewiesen werden, wenn der Urkundenanforderer mit den Angaben in der angeforderten Urkunde nicht identisch ist. -
Vollmacht
(Original)
Nur erforderlich bei der Beantragung durch einen Vertreter.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
- Vertreter mit Vollmacht
Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
- Der Vorgang kann direkt ONLINE ausgelöst werden. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.
- schriftlich per E-Mail oder Post
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung
Weitere Hinweise:
- Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.
Antwortdokumente:
- Urkunde oder
- beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister
Zustellung:
- Persönliche Abholung,
- per Post,
- Abholung durch Bevollmächtigte
Es ist mit einer Bearbeitungszeit von 2 Monaten zu rechnen. Bitte sehen Sie vor Ablauf der Bearbeitungszeit von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab.
- Personenstandsgesetz