Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister beantragen


Für Eheschließungen, die bereits beurkundet sind, können die Ausstellung der Eheurkunde oder eine beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister erfolgen. Die Eheurkunde bzw. beglaubigte Ablichtung wird immer bei dem Standesamt ausgestellt, wo die Eheschließung stattfand.

Es sind die Fortführungsfristen zu beachten. Das Eheregister verbleibt 80 Jahre im Standesamt (taggenau). Anschließend ist das Stadtarchiv zuständig.

1 Urkunde bzw. beglaubigte Registerabschrift: 15,00 Euro
jede weitere Ausfertigung bei gleichzeitiger Beantragung: 7,00 Euro

Die Gebühren richten sich nach dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis.

Der Versand der Unterlagen erfolgt mittels einfachem Brief. Für gesondert gewünschte Versandarten entstehen ggf. entsprechende Auslagen,.

Weitere Kosten können bei der Inanspruchnahme von Diensten verschiedener Drittanbieter entstehen.

  • Barzahlung
  • EC-Karte
  • Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides (bei Beantragung per Post oder online)
  • Antrag (Original)
  • Personalausweis bzw. Reisepass (Kopie)
  • Nachweis berechtigtes Interesse (Original)
    Das berechtigte Interesse muss nur dann nachgewiesen werden, wenn der Urkundenanforderer mit den Angaben in der angeforderten Urkunde nicht identisch ist.
  • Vollmacht (Original)
    Nur erforderlich bei der Beantragung durch einen Vertreter.

Die Antragstellung kann erfolgen durch:

  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht


Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • Der Vorgang kann direkt ONLINE ausgelöst werden. Bitte folgen Sie dafür dem Link "Online beantragen" unter Formulare.
  • schriftlich per E-Mail oder Post
  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung


Weitere Hinweise:

  • Um Verzögerungen bei der Bearbeitung Ihres Anliegens zu vermeiden, senden Sie das Formular bitte einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ein.

Antwortdokumente:

  • Urkunde oder
  • beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister


Zustellung:

  • Persönliche Abholung,
  • per Post,
  • Abholung durch Bevollmächtigte

Es ist mit einer Bearbeitungszeit von 2 Monaten zu rechnen. Bitte sehen Sie vor Ablauf der Bearbeitungszeit von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab.

  • Personenstandsgesetz