Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

eID-Karte beantragen


Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum können eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) beantragen.

Mit der eID-Karte kann die Online-Ausweisfunktion genutzt und die Identität gegenüber öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen elektronisch nachgewiesen werden.

Für deutsche Staatsangehörige kann die eID-Karte nicht ausgestellt werden. Ihnen steht die eID-Funktion des Personalausweises zur Verfügung.

Die eID-Karte dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Sie enthält keine biometrischen Merkmale (Lichtbild, Unterschrift, Fingerabdrücke).

Die Antragstellung ist ab 16 Jahren möglich. Die Gültigkeit der eID-Karte beträgt 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

37,00 Euro

Bar, EC-Karte

  • Personaldokument (ID-Karte oder Reisepass) (Original)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten mit Termin

Hilfe bei der Beantragung:

Telefonische Terminvereinbarung über die Behördenrufnummer 115 möglich.
  • persönliche Abholung während der Sprechzeiten mit Termin,
  • Abholung mit Vollmacht (der Erhalt des PIN-Briefes muss auf der Vollmacht erklärt werden),
  • wenn vorhanden, ist die alte eID-Karte bei Abholung der neuen vorzulegen,

3 bis 4 Wochen;

nach Herstellung der eID-Karte wird dem Antragsteller durch die Bundesdruckerei ein PIN-Brief zugesandt, die eID-Karte liegt dann i.d.R. auch zur Abholung bei der Behörde bereit.

eID-Karte-Gesetz

Der Verlust der eID-Karten ist umgehend der Meldebehörde persönlich mitzuteilen, damit die Online-Ausweis-Funktion gesperrt werden kann.

Ebenfalls persönlich ist das Wiederauffinden einer verloren gegangenen eID-Karte mitzuteilen. Die eID-Funktion kann vorab auch über den Sperrnotruf Tel. 116 116 gesperrt werden, um Missbrauch zu verhindern.

Alles Wissenswerte zur eID-Karte

Bundesministerium des Innern - Informationen über eID-Karte