Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.
Hinweise zur elektronischen Antragstellung
Voraussetzungen- aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
- Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
- eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
- ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
- Portable Document Format (.pdf)
- Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
- Tagged Image File Format (.tiff)
- Graphics Interchange Format (.gif)
- komprimierte Dateien (.zip)
Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.
Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.
Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur
Vornamen: Reihenfolge neu bestimmen
Das Standesamt nimmt die Erklärung über die Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen entgegen. Diese Erklärung kann bei jedem Standesamt abgegeben werden.
Ist das Standesamt nicht identisch mit dem Geburtsstandesamt, wird die Erklärung dorthin weitergeleitet. Die Fortschreibung des Geburtenregisters wird durch das Geburtsstandesamt vorgenommen. Es erfolgt eine Mitteilung an das Eheregister. Die Meldebehörde wird durch das Standesamt informiert.
Eine neue Geburtsurkunde oder Bescheinigung wird nur auf Antrag ausgestellt.
Hinweis: Mit dem Wirksamwerden der Erklärung müssen Personalausweis, Reisepass, Zulassungsbescheinigung Teil I und II und eventuell der Führerschein neu beantragt werden. Auch im privaten Bereich können bei Versicherungen und Verträgen Änderungen erforderlich sein.
Downloads
30 Euro für die Entgegennahme der Erklärung
Die Gebühren richten sich nach dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis. Weitere Kosten entstehen bei der Beantragung neuer Personal- und Fahrzeugdokumente.
bar oder EC-Karte
- Personalausweis (Original)
-
Geburts- und Eheurkunde
(Original)
Die Eheurkunde wird nur bei Verheirateten benötigt.
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
- Antragsteller persönlich
Der Antrag kann gestellt werden:
- durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
Die Entgegennahme der Erklärung erfolgt sofort.
Die Fortschreibung erfolgt in einem Zeitraum von 2 Wochen (wenn alle Unterlagen vorhanden sind).
Personenstandsgesetz