Hinweise zur Nutzung von interaktiven PDF-Formularen

Wichtige Voraussetzung für die uneingeschränkte Nutzung der PDF-Formulare der Stadtverwaltung Chemnitz ist, dass in Ihrem Internetbrowser ein Adobe Reader Plugin installiert und konfiguriert ist. Funktionen, wie zum Beispiel das Ausfüllen und Absenden der Formulare oder das Abspeichern des ausgefüllten Formulars auf Ihrem Computer werden unter Umständen nicht unterstützt, wenn dies nicht der Fall ist.

Die aktuelle (kostenlose) Version des Adobe Readers können Sie hier herunterladen:



Hinweis:
Ab der Version XI des Adobe Readers haben Sie die Möglichkeit, auch ausgefüllte Formulare mit Hilfe der Speichern-Schaltfläche des Readers selbst lokal zu speichern.

Einige Browser (z.B. Google Chrome ab Version 24 oder Mozilla Firefox ab Version 19) bringen eigene PDF-Viewer mit. Das kann dazu führen, dass sich die PDF-Formulare ohne manuelle Änderungen an den Einstellungen der Browser-Software nicht mit dem Adobe Reader in einem Fenster des Browsers öffnen lassen. Stattdessen versuchen die Browser, die PDF-Dateien mit ihren eigenen PDF-Viewern anzuzeigen, wodurch die Interaktivität der Formulare mitunter verloren geht oder Formulare gar nicht angezeigt werden.

Hinweise zur elektronischen Antragstellung

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Verwaltungsvorgänge elektronisch abwickeln zu können:
  • aktuelle Version des Adobe Readers (dieser kann beim Hersteller kostenlos herunter geladen werden)
  • Programme, die Cross Site Scripting verhindern, dürfen nicht aktiviert sein
Soweit für das Verfahren eine elektronische Unterschrift erforderlich ist, benötigen Sie außerdem:
  • eine gültige qualifizierte elektronische Signatur
  • ein entsprechendes Kartenlesegerät für die Signaturkarte
Gültige Anlagen

Von der Stadtverwaltung Chemnitz werden ausschließlich Anlagen in den folgenden Dateiformaten verarbeitet:
  • Portable Document Format (.pdf)
  • Joint Photographic Experts Group (.jpeg; .jpg)
  • Tagged Image File Format (.tiff)
  • Graphics Interchange Format (.gif)
  • komprimierte Dateien (.zip)

Die Gesamtgröße der Nachricht inklusive Anlagen darf 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Anlagen, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht entgegen genommen und verarbeitet werden.

Qualifizierte elektronische Signatur

Für einige Verfahren benötigen Sie eine elektronische Signatur. Es handelt sich dabei um Verfahren, die bei der Antragstellung einer Schriftform bedürfen. Das bedeutet, dass der Antrag eigenhändig zu unterschreiben ist. Im elektronischen Antragsverfahren müssen diese Anträge mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach Signaturgesetz versehen werden.

Anträge dieser Art können ausschließlich über eine Virtuelle Poststelle (VPS) rechtsverbindlich und sicher elektronisch an die Stadtverwaltung Chemnitz übermittelt werden. Es werden dabei alle nach dem deutschen Signaturgesetz zugelassenen Signaturkarten akzeptiert.


Erwerb einer Signaturkarte
Eine Signaturkarte können Sie bei allen akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern erwerben. Eine Übersicht der Anbieter finden Sie unter:
Bundesnetzagentur

Internatsplatz im Internat am Sportgymnasium beantragen


Das Internat am Sportgymnasium ist eine überregionale Einrichtung zur Unterbringung und Betreuung von Auszubildenden und Schülern von 9 bis 19 Jahren.

Schüler des Sportgymnasiums, der Sportoberschule, des Johannes-Kepler-Gymnasiums sowie Auszubildende, welche aufgrund der Entfernung zu ihren Wohnorten nicht täglich nach Hause fahren können, haben im Internat optimale Bedingungen, um Schule, Leistungssport und wohnen zu vereinen.

Wenn es zur Unterbringung im Internat kommt, so ist nach Antragstellung ein Nutzungsvertrag abzuschließen.

Für die Bearbeitung des Antrages fallen keine Kosten an.
  • Antrag auf Aufnahme im Internat am Sportgymnasium (Original)
Die Antragstellung kann erfolgen durch:
  • Antragsteller persönlich
  • Vertreter mit Vollmacht
  • gesetzlicher Vertreter

Der Antrag kann wie folgt gestellt werden:
  • durch persönliche Vorsprache während der Öffnungszeiten
  • durch persönliche Vorsprache nach Terminvereinbarung
  • schriftlich per Post

Weitere Hinweise:
  • Bitte beachten Sie, dass das ausgefüllte Formular vom Antragsteller zu unterschreiben ist, da sonst keine Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.

Hilfe bei der Beantragung:

Antwortdokumente:

  • Nutzungsvertrag


Zustellung:

  • Der Vertragsabschluss und die Aushändigung des Nutzungsvertrages erfolgen direkt durch die Internatsleitung.

Über alles Wissenswerte zur Unterbringung, Betreuung und Versorgung im Internat informiert sie gern die Internatsleitung.

Was kostet der Internatsplatz?

Bei Abschluss eines Jahresvertrages beträgt das Nutzungsentgelt 259,86 EUR pro Monat.
Bei Abschluss eines Tagesvertrages beträgt das Nutzungsentgelt 20,00 EUR pro Übernachtung.

Sind im Vertrag Verpflegungsleistungen enthalten?

Die Entgelte für die Nutzung des Internates sind ohne Verpflegungsleistungen.

Wie sind die Zimmer ausgestattet?

Die Zimmer sind für die Unterbringung voll ausgestattet.

Gibt es eine Förderung?

Möglichkeit der Förderung besteht durch die Landkreise oder kreisfreien Städte in deren Gebiet sich der Hauptwohnsitz des Schülers befindet (Verordnung des sächsischen Staatsministerium für Kultus, über die finanzielle Unterstützung von Schülern bei notwendiger außerhäuslicher Unterbringung - Sächs.Schülerunterbringungsleistungsverordnung - Sächs.SchulULeistVO vom 27.07.2018).